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Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragskulturplan 1985/86 (Düngemaßnahmen)
- Vorlage Nr. 188 -
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden ersten Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1986, der Düngungsmaßnahmen auf einer Fläche von 145 ha mit einem Kostenaufwand von 87.000,-- DM vorsieht, zu.
Der Stadtrat genehmigt eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe. Zur Deckung werden herangezogen:
- Zuschuß des Landes 60.900,-- DM
- Mehrerlös aus dem Holzverkauf 1986 21.100,-- DM
- verfügbare Mittel bei den Haushaltsstellen
855.517, 855.5101 und 855.5110 5.000,-- DM
87.000,-- DM
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Ausbaubeiträge)
- Vorlage Nr. 189, Anlage Nr. 4 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken benennt den Mitgliedern des Rates die Gründe, die den Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung erfordern. Seine Ausführungen beziehen sich im wesentlichen auf die Begründung zur Beschlußvorlage Nr. 189 (siehe Anlage Nr. 4 zur Niederschrift).
Hinsichtlich der sich anbietenden Verfahren zur Abrechnung der Ausbaubeiträge wird empfohlen, das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelnen Anlagen oder deren Abschnitte beizubehalten, da abzuwarten sei, ob sich eine Abrechnung nach Durchschnittssätzen in der Praxis bewähre.
Ratsmitglied Bächer (SPD) verweist darauf, daß die Stadt Höhr-Grenzhausen eine anders lautende Regelung (Abrechnung nach Durchschnittssätzen) durch Satzung festgelegt habe. Er bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob und ggf. wann anhand von Vergleichsberechnungen dargelegt werden könne, worin die evtl. Vor- oder Nachteile bei den zur Auswahl stehenden Alternativen liegen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist nochmals darauf, daß neben dem Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes vom 16.05.1986 auch noch die Veröffentlichung der KV0 abgewartet werden mußte. Da diese erst am 15.08.1986 veröffentlicht wurde, habe die Verwaltung nicht mehr hinreichend Zeit gehabt, um die Problematik der wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen zu analysieren und Vergleichsberechnungen anzustellen. Es wird allerdings zugesagt, diese Berechnung zu gegebener Zeit vorzulegen.
Nach Auffassung von Ratsmitglied Bächer (SPD) sollten diese Angaben in Jahresfrist den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werden.
Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt, auch er plädiere für die Beibehaltung des bisherigen Abrechnungssystems, zumal eine Abrechnung nach Durchschnittssätzen für die jetzt zur Abrechnung anstehende Fußgängerzone nicht möglich sei.
Nach Abschluß der Diskussion beschließt der Stadtrat den Erlaß einer Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.
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g vom 1986 . IX
vom
986
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