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b) Beschilderung der Elisabethenstraße
I. Beigeordneter Dr. Hütte richtet an die Verwaltung die Frage, ob inzwischen Maßnahmen zur Ausweisung eines Behindertenparkplatzes vor dem Hause Wiwjorra eingeleitet wurden.
Die Verwaltung bestätigt dies und erklärt, die Lieferung der inzwischen bestellten Schilder stehe noch aus.
Ratsmitglied Eschenauer (FMG) bittet um Auskunft, welche Verkehrsregelung für die Elisabethenstraße gelte mit Blick auf die Ausweisung der Kirch- straße als verkehrsberuhigter Bereich. Hierzu wird erklärt, daß auch die Elisabethenstraße aufgrund der vorhandenen Beschilderung dem verkehrsberuhigten Bereich zuzuordnen sei. Der Aufstellung eines Schildes "Ende verkehrsberuhigter Bereich" bedürfe es derzeit noch nicht, da die Elisabethenstraße lediglich bis zum Einmündungsbereich in die Sauertal Straße befahren werden dürfe. Sobald jedoch die Sauertal Straße für den Fahrzeugverkehr geöffnet werden, müsse, um das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzuzeigen, noch ein entsprechendes Schild in der Elisabethenstraße vor der Einmündung zur Sauertal Straße aufgestellt werden.
c) Beschilderung der Kirchstraße - Fußgängerzone/verkehrsberuhigter Bereich
Im Zusammenhang mit der zuvor erwähnten Anfrage von Ratsmitglied Eschenauer (FWG) verweist der Vorsitzende nochmals auf die Problematik der Beschilderung für die Kirchstraße im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen.
Der Vorsitzende appelliert an die Ratsmitglieder, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände die Angelegenheit vertraulich zu behandeln.
d) Öffnung der Elisabethenstraße für den Fahrzeugverkehr
Ratsmitlgied Stock (CDU) richtet an die Verwaltung die Frage, wann mit der Freigabe der Elisabethenstraße für den abfließenden Fahrzeugverkehr zu rechnen sei.
Die Verwaltung erklärt, zunächst solle noch der Ausbau des Bürgersteiges im unteren Teil der Sauertal Straße erfolgen, um mögliche Gefahren für den Fußgängerverkehr zu beseitigen. Nach Ausführung dieser Arbeiten beabsichtige man die Öffnung der Elisabethenstraße für den Fahrzeugverkehr und zwar als Einbahnstraße von der Elisabethenstraße zur hfirzenborner Straße.
5430 Montabaur, 15. Oktober 1986
Vorsitzender: /y
Ratsmitglied Wiener:
Schriftführer: _
Ratsmitglied Kram:
Ratsmitg^i
Schweizer:
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