Akte 
Sitzung 28. August 1986
Entstehung
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in den Bebauungsplänen für Neubaugebiete vorgesehen werden. Für den Altstadt­bereich gelte dies nicht, da hier das Gesamtbild durch prasse Farbunterschiede bei den Dacheindeckungen empfindlich gestört werden könne. Dies könne für Neubaugebiete nicht gelten, und es sei in diesem Zusammenhang auch zu berück­sichtigen, daß es den Bauherren grundsätzlich freigestellt ist, über die Farbgestaltung der Fassade zu bestimmen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken richtet an den Rat die Frage, wie zu dem konkret vorliegenden Antrag Stellung bezogen werde und welchen Standpunkt man beziehe im Hinblick auf eine generelle Auflockerung der bebauungsplan­mäßigen Festsetzungen für die Farbgestaltung von Dacheindeckungen in Neubau­gebieten.

Ausschußmitglied Bächer (SPD) moniert, bezüglich des vorliegenden Befreiungs­antrages Diel den Zeitpunkt der Antragstellung. Andererseits gibt er jedoch zu verstehen, daß er für eine generelle Auflockerung der bisherigen Regelungen zur Farbgestaltung von Dächern in Neubaugebieten sei. Unter diesem Gesichtspunkt befürworte er auch, daß dem Antrag Werner Diel stattgegeben werde.

Für die CDU-Fraktion erklärt deren Fraktionsvorsitzender Albert Kram, man beabsichtige in Bezug auf den vorliegenden Antrag des Bauherrn Diel auf die Einhaltung der bebauungsplanmäßigen Festsetzungen zu beharren. Im übrigen teile man jedoch die Auffassung, daß die Notwendigkeit der Regelungen über die Farbgestaltung von Dacheindeckungen in Neubaugebieten überdacht und ggf. aufgehoben werden sollten.

Ratsmitglied Höhn (FWG) verweist darauf, daß in der Vergangenheit bereits vielen Anträgen auf Befreiung von bebauungsplanmäßigen Festsetzungen entsprochen wurde. Er plädiert unter diesem Gesichtspunkt dafür, dem Antrag des Herrn Diel stattzugeben.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) hält es für unbillig, zum jetzigen Zeitpunkt den Antrag Diel abzulehnen und dabei zugleich in Aussicht zu stellen, evtl, in nächster Zeit die entsprechenden bebauungsplanmäßigen Festsetzungen zu ändern.

Nachdem weitere kontroverse Auffassungen insbesondere im Hinblick auf die Stattgabe zum Antrag Diel dargelegt sind, beantragt Ratsmitglied Kram namens der CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung.

Diesem Antrag wird stattgegeben.

Der Vorsitzender unterbricht die Sitzung von 18.35 Uhr bis 18.51 Uhr.

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Nach Wiedereröffnung der Sitzung gibt der Fraktionsvorsitzende Kram namens der CDU-Fraktion zur Kenntnis, man befürworte in Neubaugebieten eine offene ^

Bauweise und es sei von daher geboten, daß sich die Beschlußgremien eine ggg

größere Liberalität bei Entscheidungen über die bebauungsplanmäßigen Fest- ;x

Setzungen zu eigen machen. Eine grundsätzliche Änderung aller Bebauungspläne für Neubaugebiete bezüglich der Festsetzungen zur Farbgestaltung der Dächer wird vorgeschlagen. Zugleich stellt Ratsmitlgied Kram (CDU) den Antrag, dem Befreiungsantrag des Bauherrn Diel im Baugebiet "Hemchen" stattzugeben und diese Entscheidung zugleich als Grundsatzbeschluß für das betreffende Bauge­biet zu werten.

Diesem Antrag gibt der Stadtrat mit 21 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen statt.

Ratsmitglied Werner Diel (FWG) hat an der vorstehenden Beratung und Beschluß­fassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, bis zur nächsten gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 02.09.1986 eine Auf-