Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" (hier: Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich "Trabenau")
- Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BBauG, 24 GemO
- Vorlage Nr. 174 -
Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum", welche zum Inhalt hat:
Die im Gemarkungsbereich "Trabenau" zwischen den Flurstücken 1302/1 und 1307/5 (Flur 14) sowie 2054, 2068/1 und 2077/2 (Flur 25) - Gemarkung Eschelbach - vorgesehene Erschließungsstraße wird in ihrer Breite
von bisher 7,50 m auf neu 5,50 m
reduziert.
einschließlich Begründung zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BBauG, 24 GemO.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungs- Aä planes im Gemarkungsbereich "In den Rödern" im Stadtteil Eigendorf
^ - Vorlage Nr. 175 -
1. Für die an der Weststraße im Gemarkungsbereich "In den Rödern" im Stadtteil Eigendorf gelegenen Flurstück Nr. 122/1 - 130 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Entsprechend der Gemarkungsbezeichnung trägt der Bebauungsplan die Bezeichnung "In den Rödern".
2. Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Punkt 11/8: Beratung und Beschlußfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hemchen"; Antragsteller: Werner Diel
- Antrag der FWG-Fraktion -
- Anlage Nr. 1 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erteilt Ratsmitglied Schweizer (FWG) das Wort zur Begründung des von der FWG-Fraktion mit Schreiben vom 22.08.1986 vorgelegten Antrages (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift).
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, die Frage der Farbauswahl für die Dacheindeckung des Wohnhauses Werner Diel im Neubaugebiet "Hemchen" im Stadtteil Horressen sei bereits zu einem früheren Zeitpunkt Diskussionsthema in einer Ausschußsitzung gewesen. Seinerzeit habe man eine negative Stellungnahme in Bezug auf eine von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichende Farbgestaltung der Dacheindeckung bezogen. Dies habe er - so Ratsmitglied Schweizer - zum Anlaß genommen, um die Verwaltung um Durchführung eines Ortstermines zu bitten. Vor Ort habe alsdann aufgezeigt werden können, daß in der umgebenden Bebauung bereits rote Dacheindeckungen vorhanden sind. Eine gleiche Dacheindeckung beabsichtige auch der Bauherr Werner Diel, und es sei insofern nicht einsichtig, daß einzig und allein mit der Begründung, die bebauungsplanmäßigen Festsetzungen ließen dies nicht zu, eine rote Dacheindeckung nicht möglich sei. In seinen weiteren Ausführungen erklärt Ratsmitglied Schweizer, in den vergangenen Jahren habe in vielen Bereichen ein Prozeß des Umdenkens stattgefunden, so auch für die Planung von Baugebieten. Um dem Rechnung zu tragen, sollten künftig gelockerte Regelungen bezüglich der Farbgestaltung von Dächern
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