Akte 
Sitzung 26. Februar 1976
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 10 -

Im folgenden Sachvortrag betont Herr Baudirektor Wagner, daß er als Leiter des Straßenbauamtes Diez im Grundsatz nicht gegen eine Fußgängerzone ist. Es muß nur von seiten der Stadt eine ansprechbare Ersatzlösung geschaffen werden, wobei noch über die Verteilung der Ausbaukosten zu verhandeln ist. Es ist also davon auszu­gehen, daß für die Fußgängerzone, die auch im Gutachten von Herrn Professor Leib­brand berücksichtigt wird, eine Umwidmung der bisherigen klassifizierten Landes­straße vorgenommen wird. Die Weiterleitung des Verkehrs von der Koblenzer Straße über die Kolpingstraße muß vermieden werden. Eine Ersatzlösung bietet sich allen­falls an, indem der durchfließende Verkehr aus Richtung Koblenzer Straße entweder über die Fröschpfortstraße oder über die Albertstraße (Fürstenweg) weitergeleitet wird. Hierbei ist jedoch die letzte Alternative - Fürstenweg - mit gewissen Ein­schränkungen zu betrachten.

Herr Professor Leibbrand wird beauftragt, die Zählergebnisse mit dem vorliegenden Kartenmaterial (Prognosewerte) auf dem kürzesten Weg Herrn Baudirektor Wagner zuzuleiten. Herr Wagner kann dann umso schneller mit seiner Oberbehörde in Koblenz verhandeln und danach können die weiterführenden Gespräche beginnen.

Herr Baudirektor Wagner wird gebeten, nach Eingang der Zahlenwerte von Herrn Pro­fessor Leibbrand schnellstmöglich Beratungen über seine Vorstellungen bezüglich der Ersatzlösung für die Fußgängerzone mit seiner Oberbehörde in Koblenz einzuleiten.

Punkt 11/2, Beratung über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes

über die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes sind schon seit Jahren Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn geführt worden. Da von seiten der Bahn entweder keine kon­kreten Vorstellungen herrschten oder keine finanziellen Mittel vorhanden waren, hat sich die Angelegenheit immer wieder hinausgezögert.

Am 13. 11. 1975 hat im Dienstzimmer des Bürgermeisters ein klärendes Gespräch mit zwei Vertretern der Bundesbahn stattgefunden. Von seiten der Bahn wurde hierbei zum Ausdruck gebracht, daß es sehr fraglich sei, ob die Strecke Montabaur auf lange Sicht erhalten bliebe und daß deswegen z. Zt. kein Interesse an einem Ausbau des Bahnhofs­vorplatzes gegeben ist. Auf der anderen Seite sehe man jedoch ein, daß eine gewisse Verpflichtung bestünde, die vorhandenen Anlagen in einen angemessenen Zustand her- richten zu lassen.

Als Ergebnis dieser Besprechung teilt die Bundesbahn jetzt schriftlich folgendes mit.

Die Arbeiten müssen auf das unumgänglich notwendigste Maß beschränkt werden. Für eine Instandsetzung wird ein Zuschuß der Bundesbahn von höchstens 30.000,-- DM zugesagt. Das Bahnhofsgelände würde über den Busverkehr hinaus unentgeltlich zur Verfügung ge­stellt. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist aber der vorherige Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung mit folgenden wesentlichen Festsetzungen:

a) Bereitstellung der entbehrlichen Teilflächen des Bahnhofsvorplatzes durch widerrufliche Gebrauchserlaubnis (Bundesbahn bleibt Eigentümer des Platzes)

b) Keine Widmung als öffentlicher Platz im Sinne des Landesstraßengesetzes, soweit es sich um den Bahnhofsvorplatz handelt.

c) Keine Kostenpflicht der Bundesbahn hinsichtlich der Unterhaltung und Benutzung der Busanlage.

d) Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, Reinigung ggf. Beleuchtung für den ent­sprechenden Teil des Bahnhofsvorplatzes durch die Stadt Montabaur

- 11 -

ng vom . 1976 P. VII

138 ig vom 1976 . VII

ng vom .1976 P. VII j ?

1 3

? vom K1976

. VII

33^