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§ 3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf
210.000,— DM festgesetzt.
Er soll nach dem Haushaltsplan für folgenden Zweck verwendet werden:
Restfinanzierung des Erweiterungsbaues des Altenheimes.
Punkt i/lO, Vorlage Nr. 14
Genehmigung eines Nachtragskulturplanes für den Stadtwald Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Nachtragskulturplan, der Mehrausgaben von 6.113,— DM für die Bestandspflege vor sieht, zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch einen Landeszuschuß von 1.380, -- DM und durch Mehreinnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von 4.733,-- DM.
Punkt i/ll, Vorlage Nr. 15
Beratung und Beschlußfassung über die Rohrnetzerweiterung Eschelbacher Straße und Werkstraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Rohrnetzerneuerung in der Eschelbacher- und der Werkstraße in einer zusätzlichen Länge von rd. 200 m.
Falls die Kosten in Höhe von ca. 14.000,-- DM nicht bei anderen Haushaltsstellen eingespart werden können, kann die Maßnahme durch einen kurzfristigen Zwischenkredit finanziert werden.
Punkt l/l2, Vorlage Nr. 16
Beratung und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird der vorgelegte Entwurf der Geschäftsordnung in allseitigem Einverständnis wie folgt abgeändert:
Zu § 2 Abs. 1: Der zweite Satz muß wie folgt lauten: "In die Tagesordnung sind solche Beratungsgegenstände mit aufzunehmen, die von einer Fraktion oder von mindestens einem Viertel der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder spätestens 2 Tage vor Versendung der Einladung schriftlich mit einer Begründung für die Behandlung
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5. 1974 -P.VII
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