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Das Ratsmitglied Claude hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitgewirkt.
Punkt l/9, V orlage Nr. 12
Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts- und Stellenplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974, der im ordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 869.020,-- DM und im außerordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 255.768, — DM abschließt.
Dem Stellenplan (Seite 7 des Haushaltsplanes) wird zugestimmt.
Punkt l/9, Vorlage Nr. 13
Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1974
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 24, 96 und 97 ff. und des § 79 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 869.020, — DM in den Ausgaben auf 869.020, -- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 255.768,— DM in den Ausgaben auf 255.768, — DM
festgesetzt.
§ 2
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
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