- 8 -
204 teilw., 203 teilw. und 2386 teilw. statt einem Wohnhaus zwei Wohnhäuser errichtet werden können.
Nach dem abgeschlossenen Umlegungsverfahren führen diese Grundstücke die neuen Bezeichnungen 67/l, 68/l.
Desweiteren werden die neu gebildeten Flurstücke 67/2 und 68/2 für die Verbreiterung der Erschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Die Ratsmitglieder Manns und Schmidt haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitgewirkt.
Punkt l/7, Vorlage Nr. 10
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Elisabethenstraße sowie der Parallelgasse
Nach kurzer Aussprache über diesen Punkt konnte Einigkeit im Rat darüber festgestellt werden, daß in der nächsten Stadtratsitzung der Ausbau der Werbhausgasse und der darüber liegenden Parallelgasse beschlossen werden soll.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes soll auf
20 v. H. festgesetzt werden. Der Ausbau der Gassen soll nicht - wie vorgesehen -
mit einer Schwarzdecke, sondern mit Verbundsteinpflaster erfolgen.
Der zu beschließende Ausbau ist als Fortsetzung der Gesamtbaumaßnahme Elisabethenstraße zu verstehen.
Punkt l/8, Vorlage Nr. 11
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift", Stadtteil Eigendorf
!
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß :
Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf wird für den Bereich der Grundstücke
Flur: 1
Flurstücke: 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88,
89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 167/98
so geändert, daß die entlang der Waldstraße (jetzt wieder Baumbacher Straße genannt) ausgewiesenen Grünstreifen von 15 m auf 11 m Breite reduziert werden. Außerdem ist in dem verbleibenden 11 m-Streifen der Bau von Garagen zulässig. Der Mindestabstand der Garagen zur Bürgersteighinterkante muß 5 m betragen. Für die Änderung ist ein Verfahren im Sinne des BBauG durchzuführen.
- 9 -

