Akte 
Sitzung 30. Mai 1974
Entstehung
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Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschliessungsanlagen wird der 1. 3. 1974 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstrassengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Ver­kehrsflächen als Gemeindestrassen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 3. 1974. ,

Vorlage Nr. 8 a

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. 1 S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsbei­träge) in dem Stadtteil Eigendorf vom 22. 9. 1964 stellt der Stadtrat die Fertig­stellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschliessungsanlagen fest und be- schliesst, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Er­schliessungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung verlaufend von bis

hergestellte Teil-Einrichtung

verl. Bornwiesen- Rödernweg bis Fahrbahn

strasse Feldweg Nr. 817

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschliessungsanlagen wird der 15. Mai 1972 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstrassengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrs­flächen als Gemeindestrassen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15. Mai 1972.

Punkt l/6, Vorlage Nr. 9

Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Saubitz/Wurstwiese", Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Saubitz/Wurstwiese" im Stadtteil Horressen wird bezüglich der überbaubaren Fläche so geändert, daß auf den im Planbereich gelegenen Grundstücken 2/207 teilw., 208 teilw., 209 teilw., 210, 211, 212, 206, 205 teilw.,

g v. 1974 VII

ing'v. \ 3. 1974 -P. VII

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