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Die Mittel (110 000 DM) stehen im Haushaltsplan 1987 zur Verfügung bei HHSt. 6301.9525.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf Beschwerden der Anlieger des Vorderen Rebstockes, wonach die Laternenbeleuchtung zu hell sei. Da nun auch der Hintere Rebstock mit gleichartigen Laternenleuchten ausgerüstet werde, empfehle er, diese nach Möglichkeit mit etwas schwächeren Beleuchtungskörpern auszurüsten.
Punkt 5: Information und Abstimmung über das weitere Vorgehen in der Bausache Becker-Flügel - Anlage Nr. 2 -
Die Verwaltung erklärt, man habe nach den Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Herrn Becker-Flügel mit Schreiben vom 12.06.1987 einen Vertragsentwurf zugeleitet. Am heutigen Tage habe Herr Becker-Flügel kurz vor Beginn der Sitzung der Verwaltung ein Schreiben überreicht, aus dem hervorgeht, daß er im wesentlichen dem Vertragsentwurf zustimmt und lediglich eine Änderung wünscht (Der im Entwurf erstellte Vertrag sowie die genannten Schreiben werden den Ratsmitgliedern in Kopie ausgehändigt. Diese sind zugleich Gegenstand der Anlage Nr. 2 zu dieser Niederschrift.).
Es wird weiterhin zur Kenntnis gegeben, daß die Verwaltung die von Herrn Becker-Flügel gewünschte Änderung als unproblematisch erachte. Anstelle der zunächst im § 6 des Vertragsentwurfes geforderten Bankbürgschaft könnte auf einem eigens hierfür einzurichtenden Konto die Sicherheitsleistung in Höhe von 200 000 DM hinterlegt werden. Um die Interessen der Stadt zu sichern, sei es erforderlich, zu vereinbaren, daß über dieses Konto nur gemeinsam, d. h. von Herrn Becker-Flügel und der Stadt verfügt werden kann. Unter der Voraussetzung, daß dieser geänderten Regelung zugestimmt werde, stünde alsdann lediglich noch die Festlegung des im § 6 Abs. 1 zu bestimmenden Termins zur Erfüllung der Verpflichtungen aus. Bezüglich des Dachaufbaus sei davon auszugehen, daß diese Arbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnten. Die Arbeiten zur Fassadengestaltung würden jedoch nach Aussage von Herrn Becker-Flügel voraussichtlich einen etwas längeren Zeitraum erfordern. Dies hänge im wesentlichen von terminlichen Bindungen der bauausführenden Firmen ab. Nach Auffassung der Verwaltung sollte es im vorliegenden Falle jedoch nicht darum gehen, Herrn Becker-Flügel in unnötigen Zeitdruck zu versetzen.
Ziel sollte der Abschluß dieser Maßnahme auf absehbare Zeit sein. Es werde daher vorgeschlagen, den im § 6 Abs. 1 zu bestimmenden Termin auf den 30.06.
1988 festzulegen.
Dieser terminlichen Vorgabe stimmt der Rat zu.
Abschließend wird folgender Beschlußvorschlag zur Abstimmung gestellt:
Der Stadtrat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Herrn Becker- Flügel und der Stadt Montabaur in der vorgelegten Form zu. Den Änderungswünschen von Herrn Becker-Flügel laut Schreiben vom 16.07.1987 wird unter folgender Bedingung zugestimmt: Die Hinterlegung der Sicherheitssumme (200 000 DM) hat in der Weise zu erfolgen, daß nur gemeinsam darüber verfugt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag entsprechend dieser Maßgabe zu ändern.
g vom 1987 1 IX
vom
987
IX
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Hinweis: An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied
König (CDU) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

