Akte 
Sitzung 16. Juli 1987
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung (Teil II)

Punkt 2: Zuschußangelegenheiten

a) Instandsetzung und Modernisierung hinterer Rebstock (H. Groß)

- Anlage Nr. 1 -

Nach Kenntnisnahme des Schreibens des Architekturbüros Wild & Klumpp, Montabaur (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) stimmt der Stadtrat einstimmig der Gewährung eines Zuschusses von 7 500 DM entsprechend den Richtlinien der Stadt zur Moder­nisierung von Wohnungen im Bereich Rebstock an Herrn Helmut Groß, Montabaur, zur Instandsetzung und Modernisierung der Wohnung im Haus Hinterer Rebstock 2 zu.

b) Gewährung eines Zuschusses an die Barmherzigen Brüder zum Bau des Kranken- hauses in Montabaur

I. Beigeordneter Dr. Hütte verweist auf die Diskussion in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der die Absicht erklärt wurde, den Barm­herzigen Brüdern die Hälfte der beantragten Zuwendung von 173 513,65 DM zu gewähren. Es sei noch erforderlich, einen Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser habe bis zur heutigen Sitzung nicht vorgelegt werden können, so daß die abschließende Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrates vorge­schlagen werde.

Der Rat erklärt sich hiermit einverstanden.

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Punkt 3: Bauvoranfragen und Bauanträge

- Umbau und Teilabbruch des Hauses Großer Markt 1 -

I. Beigeordneter Dr. Hütte nimmt Bezug auf den erläuternden Bericht des Archi­tekten Wild im Teil I der heutigen nichtöffentlichen Sitzung und legt in Er­gänzung hierzu seine eigene Auffassung dar. Er erklärt, bei dem in Rede stehenden Haus handele es sich um das einzige "echt klassizistische" Gebäude in der Stadt. Bei Realisierung der dargelegten Planungsabsichten würde diese klassi­zistische Fassade für immer verloren gehen. Zu berücksichtigen sei in dieser Angelegenheit auch, daß das Hausgrundstück Großer Markt 1 im Bereich der Denk­malschutzzone liege und von daher die Vorgabe bestehe, alte Bausubstanz, die kunsthistorisch wertvoll sei, zu erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt stelle sich die Frage, ob der Abriß dieser Fassade befürwortet werden könne. Der jetzige Eigentümer habe das Gebäude zu einer Zeit erworben, in welcher bereits die Denkmalschutzzone ausgewiesen war, so daß auch dieser bereits beim Erwerb Kenntnis davon haben mußte, daß Planungsabsichten in der aufgezeigten Form nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen realisierbar sind. Zur Gebäudebe­schaffenheit merkt der Vorsitzende noch an, daß es sich bei dem vorzufindenden Fachwerk sicherlich nicht um Schmuckfachwerk, welches für eine Freilegung konzipiert war, handelt. Daher sollte bei einer Restaurierung der Fassade von einer Fachwerkfreilegung Abstand genommen werden, zumal dies nicht im Einklang stehe zu der jetzt vorzufindenden Fassade, die in ihrer Eigenart zur Belebung des Stadtbildes beitrage.

Bevor die Angelegenheit insgesamt an den Bauausschuß verwiesen wird, erbittet I. Beigeordneter Dr. Hütte von den Ratsmitgliedern eine grundsätzliche Stel­lungnahme.

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