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e) Bestuhlung in der Fußgängerzone
Ratsmitglied Kram (CDU) moniert, daß die Bestuhlung der Gastronomiebetriebe, Eiscafes und ähnlichem oftmals zu weit in den Straßenraum hineinragt, wodurch eine ungehinderte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet sei.
An die Verwaltung wird die Bitte gerichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Bestuhlung nur innerhalb der mit der Verwaltung vereinbarten Grenzen aufgestellt wird.
Die Verwaltung erklärt, die Aufstellung der Bestuhlung erfolge im Rahmen der von der Verwaltung erteilten Sondernutzungserlaubnisse . Diese Sondernutzungserlaubnisse enthielten neben der zeitlichen Bestimmung auch einen Lageplan, auf dem der zur Nutzung freigegebene Raum festgelegt sei. Die Einhaltung der erteilten Erlaubnisse werde regelmäßig durch den Vollzugsbeamten überwacht. Dabei habe man bislang lediglich geringere Verstöße festgestellt. Problematisch erweise sich teilweise die Freihaltung einer Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge in den Morgenstunden, wenn Lieferfahrzeuge in der Fußgängerzone parken. Auch hier habe die Verwaltung bereits durch entsprechende Hinweise reagiert, bislang jedoch von verschärften Maßnahmen Abstand genommen.
5430 Montabaur, 02.09.1987
Schriftführer:
Ratsmitglied Kram:
Vorsitzender:
Ratsmitglied Widner:
Ratsmitgl
Schweizer:
3 vom 1987 ^ IX
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vom:
987
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