Akte 
Sitzung 16. Juli 1987
Entstehung
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Ratsmitglied Manns (CDU) unterstützt den Vorschlag der Verwaltung und gibt zu bedenken, daß die vorgeschlagene Änderung zu einer wesentlichen Entlastung der Anlieger führt.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion halte den Sachverhalt noch nicht für hinreichend erörtert. Er beantragt daher eine Zurückverweisung an den zuständigen Ausschuß. Dieser Antrag wird zur Abstimmung gestellt und findet die mehrheitliche Zustimmung des Rates.

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Punkt 3: Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 267 -

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1. Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift" wird wie folgt geändert:

1.1 Im nördlichen Bereich der Flurstücke 37/5 (neu 190), 35/3 (neu 193), 35/2 (neu 194) und 33/2 (neu 197) wird zur Straße "Auf der Trift" hin eine öffentliche Verkehrsfläche in Form eines Parkstreifens ausge­wiesen.

Die überbaubare Fläche im Bereich dieser Grundstücke wird dieser Ände­rung angepaßt.

1.2 Der zum Grundstück Nr. 200 führende Stichweg (Nr. 198) wird um ca.

6,00 m verkürzt.

2. Auf die (vorgezogene) Bürgerbeteiligung wird gern. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BBauG verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbar­gebiete nur unwesentlich auswirkt.

3. Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf einschl. Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 01.07.1987 erstellt wurde; der Rat beschließt die Offenlage des Änderungsentwurfes einschl. Begründung gern. § 2 Abs. 2 BBauG.

Punkt 4: Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für

den Ausbau der Straße "Auf dem alten Hof" (verlaufend von Einmündung "Obergasse" bis Einmündung "Am Bornrain") im Stadtteil Ettersdorf - Vorlage Nr. 268 -

Der Stadtrat beschließt:

Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Straße "Auf dem alten Hof" (verlaufend von Einmündung "Obergasse" bis Ein­mündung "Am Bornrain") wird auf 30 v. H. festgesetzt.

An der Beratung und Beschlußfassung hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs.

1 GemO Ratsmitglied Lorenz (FWG) nicht teil genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Punkt 5: Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gern. §§ 24 GemO, 45 Abs. 4 LBauO - Vorlage Nr. 269 -

Der Stadtrat beschließt den Erlaß einer Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gern. §§ 24, 45 ABs. 4 LBauO in der vorgelegten Form.

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