Akte 
Sitzung 16. Juli 1987
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, daß Anträge auf Ände­rung der Tagesordnung nicht gestellt werden.

Vor Eintritt in die Tagesordnung übermittelt er Grüße von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, der sich nach der Operation auf dem Wege der Genesung befindet.

Anschließend übermittelt I. Beigeordneter Dr. Hütte nachträgliche Glück­wünsche zum Geburtstag an Ratsmitglied Widner und überreicht diesem ein Präsent.

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Punkt 1: Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" im Bereich der Flurstücke 172/2, 172/3 und andere - Vorlage Nr. 265 -

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1. Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird im Bereich der Flurstücke 172/2 und 172/3 - Mondring 20 und 22 - wie folgt geändert:

Für die Flurstücke 172/2 und 172/3 erfolgt eine Grundstücksteilung; es werden insgesamt vier Grundstücke gebildet. Hierfür werden

a) zur verkehrsmäßigen Erschließung eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen

b) überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen.

2. Auf die (vorgezogene) Bürgerbeteiligung wird gern. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BBauG verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbar­gebiete nur unwesentlich auswirkt.

3. Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf einschl. Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 01.07.1987 erstellt wurde; der Rat beschließt die Offenlage des Änderungsentwurfes einschl. Begründung gern. § 3 Abs. 2 BBauG.

Punkt 2: Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"

- Vorlage Nr. 266 -

Die Verwaltung erläutert ergänzend zur Beschlußvorlage Nr. 266 die Gründe, die zur Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"Anlaß gaben.

Es wird dabei aufgezeigt, daß sich die neu angestrebte Lösung weitgehendst zum Vorteil aller Beteiligten auswirkt und daß unter den Beteiligten bereits Einigkeit über die geänderte Planung besteht.

Ratsmitglied Elsner (SPD) kritisiert, daß die Besch!ußvorlage in der nunmehr vorliegenden Form nicht Gegenstand einer Ausschußvorberatung gewesen sei.

Die Ausschußberatung habe sich lediglich auf die Ausweisung der öffentlichen Grünflächen bezogen. Die ergänzend angestrebte Regelung hinsichtlich der Ver­legung des Wendehammers halte er für so bedeutsam, daß auch hierzu eine Aus­schußvorberatung nötig sei.

Die Verwaltung erläutert nochmals das Zustandekommen des geänderten Beschluß­vorschlages und plädiert für dessen Zustimmung, insbesondere unter dem Ge­sichtspunkt, daß die hiervon direkt betroffenen Grundstückseigentümer bereits ihre Zustimmung erklärt hätten. Der Vorsitzende unterstützt die Argumentation der Verwaltung und bittet um Entscheidung im Sinne der Beschlußvorlage Nr. 266.

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