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Der Stadtrat lehnt diesen Antrag ab.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Stadtrat beschließt:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Mölfchesbitzstraße, verlaufend von Fürstenweg bis von-Orsbeck-Straße wird auf 30 v. H. festgesetzt.
Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 5,-- DM pro m^ beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
0
0
D
C
Punkt 6: Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand
für den Ausbau der von-Orsbeck-Straße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag Vorlage Nr. 22
Der Stadtrat beschließt:
Der Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der von-Orsbeck-Straße, verlaufend von Elgendorfer Straße bis Mons-Tabor- Straße wird auf 30 v. H. festgesetzt.
Außerdem wird beschlossen, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wird auf 10,-- DM pro m^ beitragsfähige Grundstücksfläche festgesetzt.
Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Punkt 7: Festsetzung des Anteils der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstraße und der Straße "Im Balmert" im Stadtteil Eschelbach Vorlage Nr. 23
Der Stadtrat beschließt:
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Asterstraße und der Straße "Im Balmert" wird auf 30 v. H. festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen
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