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b) die vorhandenen Abläufe der Kellerräume weniger als 1,00 m über dem Straßenkanalscheitel liegen
c) eine Neuverlegung eines Kanals im Straßenbereich mit größerem Durchmesser keine Verbesserung bringt, weil der höhenmäßige Zwangspunkt für die Anbindung dieses Kanals am Ende des Fußweges zur Saarstraße eine tiefere Verlegung nicht erlaubt und vor allem der Rückstau der eigenen Dachentwässerung dadurch nicht beseitigt werden kann
d) die Kanalhausanschlüsse mit minimalem Gefälle (teilweise horizontal) in der Hälfte bzw. im unteren 1/3 des Straßenkanais anoeschlossen sind
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Zusammenfassend muß daher festgestellt werden, daß nur durch einen Rückstaudoppelverschluß im Schmutzwasserhausanschluß und eine getrennte Leitung für das Regenwasser (Anschluß an den Hausanschluß zwischen Straßenkanal und Rückstaudoppelverschluß) ein Rückstau in den Kellerräumen künftig endgültig vermieden werden kann.
Die Verbandsgemeindewerke können lediglich durch Tieferlegung des Straßenkanals in der Von-Orsbeck-Straße die Abflußgeschwindigkeit im Straßenkanal der Elgen- dorfer Straße erhöhen, was teilweise bereits geschehen ist.
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