Akte 
Sitzung 05. Oktober 1989
Entstehung
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Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

Anlage Nr. 3

in der Flgendbrfer Str<aße in ßbntahaur

Aufgrund des von der FHG eingebrachten Antrages im Haupt- und Finanzausschuß ergibt sich infolge der Untersuchung der Abwassersituation in der Elgendorfer Straße folgende Sachlage:

Auf Antrag der FHG wurde die Abwassersituation in der Elgendorfer Straße im Haupt- und Finanzausschuß von den Verbandsgemeindewerken dargelegt.

Der in der Elgendorfer Straße vorhandene Mischwasserkanal besteht aus Beton­falzrohren und hat einen Nenndurchmesser von 300 mm. Dieser Kanal nimmt die Schmutz- und Oberflächenwässer der angrenzenden Häuser sowie die Oberflächen­wässer der Elgendorfer Straße und angrenzenden Hofbefestigungen auf.

Bis zum Jahre 1986 entstand bei stärkeren Regenfällen in den Kellerräumen der Elgendorfer Straße teilweise Rückstau.

Eine Überprüfung der Verbandsgemeindewerke Montabaur zum damaligen Zeitpunkt hat ergeben, daß die Häuser weder einen Kontrollschacht noch einen Rückstau­doppelverschluß haben und die Dachrinnen entgegen den Richtlinien an die unter ^der Kellersohle verlaufende, hauseigene Schmutzwasserleitung angeschlossen sind.

Am 10.06.1986 haben die Verbandsgemeindewerke Montabaur den Anwohnern der ^Elgendorfer Straße mitgeteilt, daß Untersuchungen angestellt werden, wie die ^hydraulische Belastung des Straßenkanals verringert werden kann.

Das Ergebnis dieser Untersuchung war, daß der Kanal der Moselstraße im Ein­mündungsbereich der Heserstraße im Juni 1986 abgebunden und an die nach Süden verlaufende Kanalleitung angeschlossen wurde.

Durch diese Baumaßnahme wurde der Kanal in der Elgendorfer Straße bereits um 1/3 der bis dahin anfallenden Hassermassen entlastet.

Gleichfalls wurde den Eigentümern der betroffenen Häuser die der Genehmigung beigefügten "Allgemeinen Bedingungen für den Anschluß der Abwasserleitungen an die Ortsentwässerungsleitung mit zentraler Kläranlage" zur Kenntnis gegeben.

Am 08.07.1989 brachte ein außergewöhnlich starker Regen in einer sehr kurzen Zeit mehr als die 5-fache Hassermenge, für die Kanäle normalerweise bemessen ^werden. Dieser außergewöhnliche Regen (Holkenbruch) hat nicht nur in der ^Elgendorfer Straße zur Überflutung von Kellerräumen geführt, sondern auch in .-zahllosen anderen Gebäuden unserer Stadt.

*Unter anderem hatten auch die Häuser (Hsnr. 19-25) in der Elgendorfer Straße Hasser im Keller, obwohl hier der Kanal zur Stadt führend erst beginnt und nur gering belastet ist.

Dieser Tatbestand zeigt, daß die angefallene Regenwassermenge von den Dachflächen der Häuser so groß war, daß die hauseigene Schmutzwasserleitung (Durchmesser 100 - 125 mm) diese Hassermenge dem Straßenkanal nicht schnell genug zuführen konnte und so zu einem Rückstau führte.

Da die Häuser baugleich sind, kann man davon ausgehen, daß auch in den Anwesen Elgendorfer Straße 27 - 45 im wesentlichen Regenwasser vom eigenen Dach durch die Bodenabläufe im Keller zurückstaute, weil auch dort der Hausanschluß die plötzlich auftretende Hassermenge nicht schnell genug abführen konnte.

Eine weitere Überprüfung der Verbandsgemeindewerke Montabaur im August 1989 hat gezeigt, daß

a) dar Hinweis in unserem Schreiben vom 10.06.1986 an alle betroffenen Anlieger hinsichtlich des Einbaues eines Rückstauverschlusses nicht beachtet wurde

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