Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
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(2) Für die Beisetzung von Urnen in Urnenreihengrab

Stätten und Urnenwahlgrabstätten

a) Reihengrabstätten

im Urnenreihengrabblock und in Reihengrabstätten, in denen bereits Erd­bestattete ruhen DM 60,

b) WaLlgrabstätten

im Urnenwahlgrabblock und in Wahlgrabstätten, in denen bereits Erd­bestattete ruhen DM 60,

c) 1. in der Urnenmauer (Urnennische) bei

einer Ruhefrist von 30 Jahren und

2. in der Urnenmauer (Urnennische) bei

einer Nutzungszeit von 50 Jahren DM 30,

(3) Für öie Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrüchten, die in einfacher fester Umhüllung, (Sargschachtel) unter Vorlage des Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme dem Friedhof zugeführt

werden, beträgt die Gebühr DM 30,

(4) Für die Beisetzung einer Mutter, die gleichzeitig mit ihrem neugeborenen oder noch nicht ein Jahr alten Kind stirbt und mit diesem zusammen in einem gemeinsamen Sarg beigesetzt wird, ist nur die Gebühr nach Ziffer (1) a) zu zahlen.

(5) Für Geschwister unter drei Jahren, die bei gleich­zeitigem Tod gemeinsam in einem Sarg beigesetzt werden, wird nur die Gebühr nach Ziffer (1) c) oder d) berechnet.

(6) Für die Wiederbestattung von Leichen, die nach der Ausgrabung von einem auswärtigen Friedhof nach Montabaur überführt werden, sind 80 Prozent der Normalgebühren nach Ziffer (1) zu entrichten.

(7) Für die Bestattungen in den Ausnahmefällen des

§ 8, Abs. 4 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Montabaur erhöhen sich die Gebühren um die tatsächlich durch Überstunden­oder Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Bundes­manteltarifvertrag (BMT) in der jeweils geltenden Fassung entstehenden Mehrkosten. 4..

Im übrigen gilt § 5, Ziffer 8 der Gebührensatzung.

(8) Für die unter Ziffer (1) genannten Gebühren werden bei einem Begräbnis folgende Leistungen durch die Friedhofsverwaltung erbracht:

die Grabbereitung,

die Benutzung des Aufbahrungsraumes, (siehe § 5 Ziffer 5) die A.ufbahrung im Einsegnungsraum, die Überführung der Leiche nach dem Grabe das Einsenken des Sarges oder der Urne, das Schließen und Hügeln des Grabes, die Bestellung der Leichenträger, die Errichtung eines Erdlagers.

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