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an die bisherigen Eigentümer Gebrüder Alfred und Willi Wolf, wohnhaft in Dernbach, gezahlt hat. Die Verpflichtung der Stadt
zur Bereitstellung des Grundstücks und damit zur Zahlung des ^
im Enteignungsverfahren festgesetzten Kaufpreises resultiert aus § 19 (4) RealSchG, da dieses Grundstück zum Bau der Realschule benötigt wurde. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 21.061,54 DM werden als außerplanmäßige Ausgabe des Rechnungsjahres 1971 genehmigt. t
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 28l
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Erwerb einer kreiseigenen Grundstücksfläche im Schul- '
und SportZentrum
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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Der Stadtrat genehmigt den Ankauf einer Restfläche von 30 qm aus dem kreiseigenen unbebauten Grundstück in der Flur ßl,
Flurstück Nr. 42ß2/l zum Preise von l 8 ,-- DM/qm.
Punkt 11/5i Vorlage Nr. 282
Erwerb von Grundstücken im Industriegelände Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf der nachstehend aufgeführten Grundstücke von insgesamt 24.4l6 qm in der Flur ß4 von den Eheleuten Werner Bender und Kunigunde, geb. Blaum, zum Preise von 3,-- DM/qm = insgesamt 73*248,-- DM:
Flurst. 5212, 5213, 5214, 5250, 5257, 5262 , 5273, 5286 / 2 , 113/5290, 5293 und 5294.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das RJ. 1972 bereitzustellen.
Punkt 11/6, Vorlage Nr. 283
Beschluß über die Aufnahme von Darlehen für
a) Schulturnhallenneubau
b) Anlegung des Parkplatzes an der Fröschpfortstraße
c) Grunderwerb
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufnahme von 3 Schuldscheindarlehen zur Finanzierung - bzw. Teilfinanzierung folgender Maßnahmen:
a) Schulturnhallenneubau
b) Anlegung eines Parkplatzes
c) Grunderwerb
320.000
120.000
195.000
: ti-, ..
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