Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
Einzelbild herunterladen

21

an die bisherigen Eigentümer Gebrüder Alfred und Willi Wolf, wohnhaft in Dernbach, gezahlt hat. Die Verpflichtung der Stadt

zur Bereitstellung des Grundstücks und damit zur Zahlung des ^

im Enteignungsverfahren festgesetzten Kaufpreises resultiert aus § 19 (4) RealSchG, da dieses Grundstück zum Bau der Real­schule benötigt wurde. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 21.061,54 DM werden als außerplanmäßige Ausgabe des Rechnungs­jahres 1971 genehmigt. t

Punkt 11/4, Vorlage Nr. 28l

t

Erwerb einer kreiseigenen Grundstücksfläche im Schul- '

und SportZentrum

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

t

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf einer Restfläche von 30 qm aus dem kreiseigenen unbebauten Grundstück in der Flur ßl,

Flurstück Nr. 42ß2/l zum Preise von l 8 ,-- DM/qm.

Punkt 11/5i Vorlage Nr. 282

Erwerb von Grundstücken im Industriegelände Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf der nachstehend aufgeführten Grundstücke von insgesamt 24.4l6 qm in der Flur ß4 von den Ehe­leuten Werner Bender und Kunigunde, geb. Blaum, zum Preise von 3,-- DM/qm = insgesamt 73*248,-- DM:

Flurst. 5212, 5213, 5214, 5250, 5257, 5262 , 5273, 5286 / 2 , 113/5290, 5293 und 5294.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das RJ. 1972 bereitzustellen.

Punkt 11/6, Vorlage Nr. 283

Beschluß über die Aufnahme von Darlehen für

a) Schulturnhallenneubau

b) Anlegung des Parkplatzes an der Fröschpfortstraße

c) Grunderwerb

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Aufnahme von 3 Schuldschein­darlehen zur Finanzierung - bzw. Teilfinanzierung folgender Maßnahmen:

a) Schulturnhallenneubau

b) Anlegung eines Parkplatzes

c) Grunderwerb

320.000

120.000

195.000

: ti-, ..

3

22

DM

DM

DM