Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
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II* Nichtöffentl. Sitzung

Punkt II/l, Vorlage Nr. 278

Beschlußfassung über die Auftragsvergabe der Planung Feuerwehrhaus

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Herr Bau-Ing. Werner Graf, Dernbach wird mit der Weiterführung der Planung für das Gebäude zur Unterbringung von Feuerwehr- Bauhof und Wasserwerk beauftragt. Er hat den vorliegenden Vor­entwurf entsprechend der Stellungnahme des Gutachterausschusses und auf der Grundlage des durch den Haupt- und Finanzausschuß überarbeiteten Planungsprogramm umzugestalten.

Erst nach Vorlegung dieser Unterlagen erfolgt die endgültige Auftragserteilung.

Punkt II/2, Vorlage Nr. 279

Abschließende Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz (Vermögensschäden)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß für die im Prüfungsbericht des Rech­nungshofes Rheinland-Pfalz anläßlich der überörtlichen Prüfung bei der Stadtverwaltung Montabaur für die Rechnungsjahre 1965 - 1969 festgestellten Vermögensschäden, die Eigenschadenversicherung der Stadt zwecks Ausgleich dieser Schäden nicht in Anspruch ge­nommen werden soll.

Bei den festgestellten Vermögensschäden handelt es sich ausnahms­los um finanzielle Ausfälle, die in Ausführung diesbezüglicher Stadtratsbeschlüsse bei voller Kenntnis der Sach- und Rechts­lage sowie deren Auswirkungen zur Vermeidung von Härten ent­standen sind. Eine nachträgliche Inanspruchnahme der Eigenschaden­versicherung kann daher nicht infrage kommen außer zu Ziffer 4 der Begründung.

Punkt 11/3. Vorlage Nr. 280

Erwerb eines Grundstückes im Schulzentrum für die Errichtung der Realschule

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend davon Kenntnis, daß die Stadt für das im Enteignungsverfahren dem Kreis zugesprochene Grund­stück in der Flur ßl, Flurstück Nr. 2528 = 1.2ß8 qm groß, eine Geldentschädigung in Höhe von 15,-- DM/qm = insgesamt 18 . 870 ,-- DM sowie Zinsen vom Tage der Besitzüberlassung (l. 6 . 1970) bis

zum Tage der Auszahlung (19* H* 1971) in Höhe von 2.191,54 DM

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