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4. Ratsmitglied Widner (SPD) schließt sich der Argumentation der FWG-Fraktion
an und erklärt, man sei auf dieses Problem in der Vergangenheit nicht aufmerksam geworden. Daher biete sich u. U. eine Änderung des Bebauungsplanes an.
5. Ratsmitglied Dr. Hütte spricht sich gegen eine Änderung des Bebauungsplanes aus, da dies zeitliche Verzögerungen zur Folge hätte.
6. Der als Zuhörer anwesende stellvertretende Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur, Vermessungsdirektor Rohrbacher, spricht sich gegen die Verkleinerung der Grundstücke aus. Er macht darauf aufmerksam, daß die Grundstücke sehr lang sind und bei einer Verringerung der Fläche bauordnungsrechtliche Probleme (Nachbarabstand) auftreten. Man solle daher im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes zumindest eine Mindestbreite (20 - 21 m) festlegen.
7. Auf Antrag von Ratsmitglied Widner wird die Sitzung von 19.55 Uhr - 20.00 Uhr unterbrochen.
8. Nach Wiedereröffnung beantragt Ratsmitglied Schweizer im Namen der FWG- und SPD-Fraktion, den Satzungsbeschluß zurückzustellen und die Diskussion über die evtl. Änderung des Bebauungsplanes (Verringerung der Mindestfläche) an den Haupt- und Finanz- und den Bauausschuß zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen.
Damit ist der Antrag abgelehnt (§ 40 Abs. 1 Satz 2 GemO).
9. Bürgermeister Mangels stellt den Inhalt der Vorlage Nr. 157 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-, 12 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/5: - Vorlage Nr. 158 -
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" als Satzung gern. § 10 BBauG
a) Anlegung eines Parkstreifens an der Elgendorfer Str.
b) Ausweisung eines Kinderspielplatzes an der Saarstraße
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe IV" wird hiermit gern.
§ 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Roos (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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