Akte 
Sitzung 20. November 1980
Entstehung
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wegen und Straßeneinmündungen. Außerdem sei - so Bürgermeister Mangels - in diesem Bereich eine Kurve, so daß die erforderliche Übersichtlichkeit nicht gewährleistet sei.

3. Ratsmitglied Roos (CDU) erklärt, nicht jeder Fußgängerüberweg bringe mehr Sicherheit. Er regt in diesem Zusammenhang an, einmal zu prüfen, ob nicht die Ampelanlage in der Koblenzer Str. oberhalb des Soldatenhelmes, abgesehen von Spitzenzeiten (Schulbeginn und -ende und Kirchzeiten) abgeschaltet werden könne.

Bürgermeister Mangels bittet, diese Frage direkt mit der zuständigen Abteilung der Kreisverwaltung zu klären.

4. Der Stadtrat faßt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Die Verwaltung wird gebeten, den als Anlage Nr. 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion auf seine Realisierbarkeit zu prüfen und dem Stadtrat mitzuteilen, wie in dieser Sache entschieden wurde.

Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 156 -

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben III" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a (6) BBauG

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Anregung der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz vom 13.10.1980, die Einmündung der Rhönstraße in die Hunsrückstraße zu verschieben, wird entsprochen.

Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch ver­lassen.

Punkt 11/4: - Vorlage Nr. 157 -

Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben III" als Satzung gern. § 10 BBauG

1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) bemängelt, daß der Bebauungsplan "Auf dem oberen Wassergraben III" Bauplätze in einer Größe von 1 000 - 1 200 qm vorsieht.

Diese Grundstücksgröße sei zu groß, um auch Beziehern geringerer Einkommen die Möglichkeit zu eröffnen, dort einen Bauplatz zu erwerben.

2. Bürgermeister Mangels verweist darauf, daß der Bebauungsplan, für den jetzt der Satzungsbeschluß ansteht, eine Mindestgröße von 800 qm für einen Bauplatz vorsieht.

3. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) verweist darauf, daß der Bebauungsplan in dieser Form in der Vergangenheit einstimmig akzeptiert wurde. Die Festsetzung einer Mindestgröße von 800 qm sei bewußt getroffen worden, um dort möglichst viel privates Grün zu schaffen.

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