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(2) Diese Sonderregelung tritt nach Bestandskraft der Bescheide zur Heranziehung der Anlieger der in § 13 aufgeführten Anlagen zu den Erschließungskosten außer Kraft.
Montabaur, _
STADT MONTABAUR
( Mangels ) Bürgermeister
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(2) Diese Sonderregelung tritt nach Bestandskraft der Bescheide zur Heranziehung der Anlieger der in § 13 aufgeführten Anlagen zu den Erschließungskosten außer Kraft.
Montabaur, _
STADT MONTABAUR
( Mangels ) Bürgermeister