Akte 
Sitzung 20. November 1980
Entstehung
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Diskutiert wird ebenfalls über die Frage, ob mit dem früheren Eigentümer Gröninger verhandelt werden muß. Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß die Scheune erworben wurde unter der Bedingung, daß sie - nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes - abgerissen und der Platz als Parkplatz ausgewiesen werden solle. Eine Rückübertragungsklausel bei anderweitiger Verwendung sei im Vertrag nicht enthalten.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) ist der Auffassung, man müsse mit Gröninger reden. Übereinstimmung herrscht darüber, daß Gröninger kein Rückkaufrecht zusteht.

Der Stadtrat ermächtigt Bürgermeister Mangels nach übereinstimmenden Aussagen der Fraktionen, die Verhandlungen mit Görg auf der qm., Basis weiterzuführen.

Punkt 1/2: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ausbaubeiträge für den "Vorderen Rebstock"

Ratsmitglied Schweizer (FWG) berichtet, das Schreiben der Verwaltung an die Anlieger des "Vorderen Rebstockes", in dem mitgeteilt worden sei, daß nicht die realen Kosten für den Ausbau, sondern nur die einer "normalen" Ausbauart umgelegt werden, habe unter diesen deswegen Unruhe ausgelöst, weil man der Meinung sei, die zugrunde gelegte Ausbauart "Verbundsteinpflaster" sei teurer als ein Ausbau mit Asphalt. In Wirklichkeit sei es jedoch so, daß der Ausbau mit Verbundsteinpflaster ohne Anlegung von Bürgersteigen billiger sei als eine Bitumendecke für die Fahrbahn und die Anlegung von Bürgersteigen. Dies sollte den Anliegern der Straße gelegentlich mitgeteilt werden.

Oberamtsrat Kaltenhäuser wirft die Frage auf, welche Ausbauart bei der fiktiven Berechnung der Ausbaubeiträge zugrunde gelegt werden solle.

Bürgermeister Mangels spricht sich dafür aus, eine normale Ausbauart (Fahrbahn mit Bitumen und Bürgersteig) für die Berechnung der Ausbaubeiträge anzunehmen.

b) Abrechnung des "Hinteren Rebstockes"

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Ratsmitglied Schweizer (FWG) regt an zu prüfen, ob nicht Vorderer und Hinterer Rebstock*als "Erschließungseinheit" behandelt werden können. Dadurch würde die Beteiligung der Genossenschaftskasse auch den Anliegern des "Hinteren Rebstockes" zu Gute kommen.

Bürgermeister Mangels erklärt, dies sei seines Erachtens nicht möglich, da die Behandlung als "Erschließungseinheit" einen zeitlichen Zusammenhang beim Ausbau beider Straßen voraussetze. Auch der Zuschnitt der Straßen und ihre räumliche Trennung stehe dem entgegen.

Die Frage soll evtl, in einer der nächsten Bauausschuß- und Hauptausschußsitzungen nochmals behandelt werden.

c) Richtlinien über die Jugendförderung in den Vereinen

Ratsmitglied Schweizer (FWG) weist darauf hin,daß in der Jugendkapelle der Freiwilligen Feuerwehr vier Jugendliche*von auswärts*mitspielen und die Ver­waltung die Gewährung der Zuschüsse nach den neu beschlossenen Richtlinien für diese Jugendlichen abgelehnt habe. Er stellt die Frage, ob es hier nicht möglich sei, großzügig zu verfahren.

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