Akte 
Sitzung 15. Mai 1979
Entstehung
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Bezüglich der geplanten Grünanlage im inneren Baublack auf dem Grundstück Parzelle Nr. 259 (Zühlke) und den benachbarten Parzellen wird von vielen Anliegern und dem Eigentümer Ein­spruch erhoben. Insbesondere gegen die Anlegung eines Teiches.

Stellungnahme der Verwaltung:

An der Festsetzung der Grünanlage muß aus städtebaulichen Gründen festgehalten werden. Über die Möglichkeit einer Entschädigung für den Eigentümer der Parzelle Nr. 259 muß noch im Einzelnen gesprochen werden.

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23) Die Entsorgung des tieferliegenden Teiles des Baugebietes

kann unter Umständen schwierig sein und erfordert möglicher­weise besondere Maßnahmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Dieser Anregung wurde bereits nachgekommen und die Übernahme des Gebietes in den Entwässerungsplan veranlaßt.

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^ 24) Die Versorgungsfläche der Kevag im Bereich des Steinweges

^ muß berücksichtigt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Anlegung der Fläche wird zugestimmt.

25) Der Eigentümer des Hauses Steinweg 36 regt an, dieses Haus zum Erhalt in die städtebauliche Planung einzubeziehen, da es durch ihn nach und nach modernisiert worden sei*.

Stellungnahme der Verwaltung:

Dieser Anregung kann nicht stattgegeben werden, daß die be­nachbarte Bebauung des Wohngebäudes zu der vorhandenen gewerblichen Baufläche zu groß ist. Über die Frage der Entschädigung ist noch zu sprechen.

26) Die Eigentümer des Grundstückes Bahnhofstraße 17 sprechen gegen die Planfestsetzungen ein, weil unter anderem ihre rückwärts liegenden Wirtschaftsgebäude zum Abbruch vorge­sehen sind und bitten die Planvorlage entsprechend zu ändern.

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus städtebaulichen Gründen kann der Anregung der Eigentümer in diesem Bereich nicht Rechnung getragen werden.

27) Die Eigentümer des Grundstückes Bahnhofstraße 25 , Menningen, beabsichtigen eine Nutzung der Bebauung auf der Grundlage des Sanierungsplanes kurzfristig durchzuführen. Die Baugesuche wurden bereits eingebracht. Aus wirtschaftlichen Gründen bitten die Eigentümer um Voraberteilung der Baugenehmigung zum frühest­möglichen Zeitpunkt.

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