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17) Die Zufahrt zu dem inneren Baublock zwischen Bahnhofstraße und Steinweg, neben dem Haus Baldus, scheint aus verkehr- lichen Gründen bedenklich.Es wird vorgeschlagen, das Hausgrundstück Steinweg 26 zu erwerben und abzubrechen, damit die Zufahrt direkt vom Steinweg erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anregung der Anlieger soll berücksichtigt werden. Die Zufahrt soll über das vorbezeichnete Hausanwesen gelegt werden.
18) Die im Bereich der Parzellen Nr. 282, 283, 284, 285 und benachbarte Parzellen vorgesehene Nutzung reicht für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Eigentümer nicht aus\.
Nach den Möglichkeiten der benachbarten Grundstücksveränderungen würde es begrüßt werden, eine Verbindung der Baumassen zum Steinweg oder zur Waldstraße hin zu ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern wurde mit der Bezirksregierung eine Nutzung des Bebauungsplanes ausgearbeitet, die durch den Planer in den Plan einzuarbeiten ist.
19) Die Eigentümer des Grundstückes Nr. 264 stellen fest, daß die derzeitige Nutzung des Gebäudes durch den Redi- Markt bis 1981 einschl. sichergestellt sein muß. Ob und wie dann weiter über das Grundstück disponiert werden kann, steht noch nicht fest.
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festsetzung des Bebauungsplanes muß nicht innerhalb von so kurzer Zeit erreicht werden, daher kann die Weiterführung der Nutzung der Halle für die nächsten 2 Jahre unbedenklich erfolgen. Eine Planänderung wird nicht erforderlich .
20) Von dem Grundstück Bahnhofstraße 31 soll die vorhandene Bebauung auch rückwärts in die überbaubaren Flächen einbezogen werden. Ein Abbruch erscheint nicht sinnvoll.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Vorschlag soll Rechnung getragen werden und die überbaubaren Flächen sind entsprechend zu verändern.
21) Eigentümer und Mieter des Hausgrundstückes 29 stellen fest, daß die überbaubaren Flächen nicht den Bedürfnissen des Betriebes entsprechen. Die notwendige Größe der baulichen Fläche für eine Apotheke kann nicht erreicht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die überbaubare Fläche ist nach Möglichkeit zu erweitern.
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