Akte 
Sitzung 15. Mai 1979
Entstehung
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Stellungnahme der Verwaltung:

Aus grundsätzlichen Erwägungen kann die Baugenehmigung erst nach Vorlage des Satzungsbeschlußes mit der Plan­reife nach § 2a (6) Bundesbaugesetz erteilt werden.

28) Die Eigentümer der Grundstücke Steinweg 6-24 haben über­wiegend auf der rückwärtigen Seite, jenseits der öffent­lichen Verkehrsfläche dem Grundstück zugehörige Wirtschafts­gebäude, die durch die Festsetzungen des Planes abzureißen sind.

Gegen diese Festsetzungen wird einqevvandt, daß die Maßnahme als unzumutbar angesehen wird. Die sehr kleinen Grundstücke benötigen der Ergänzung durch die jenseits der Straße liegenden Teilflächen.

Stellungnahme der Verwaltung :

Diesen Anregungen soll stattgegeben werden.

29) Hinter dem Grundstück Bahnhofstraße 21 liegt die städtische Parzelle 200, auf der ein Entwässerungs­kanal geführt wird. In dem vorgelegten Planentwurf ist die Leitung nicht eingezeichnet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Planer wird beauftragt, die Leitung zeichnerisch darzustellen. Im übrigen wird die Leitung im Umlegungs­verfahren gesichert.

30) Bezüglich der geplanten Verkehrsführung Bahnhofstraße - Steinweg - Waldstraße sind verschiedene gegensätzliche Vorschläge gemacht worden, die sich gegenseitig aus­schließen .

Stellungnahme der Verwaltung:

Die geplante Verkehrsführung entspricht dem Generalverkehrs­plan und kann nicht verändert werden. Die vorgesehene Fuß­gängerzone kann aber erst nach Einziehung und Verlegung der Bundesstraße gebaut werden, so daß bis dahin die derzeitige Verkehrslösung beibehalten werden muß.

c) Gleichzeitig wird die Offenlage des Planentwurfes gern. §2a Abs. 6 BBauG

beschlossen.

(Mangels) Bürgermeister