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Die Verwaltung wird beauftragt, zur Ansledlung von Gewerbebetrieben auf der Basis eines Grundstückspreises von 11,-- DM/qm Im Gewerbegebiet "Am alten Galgen" durch entsprechende Außenwerbung (Inserate - auch ln überörtlichen Zeitungen -) die städtischen Flächen zum Verkauf anzubieten und mit ansledlungswllllgen Gewerbebetrieben auf dieser Basis zu verhandeln. Bel Grundstücksverkäufen Ist eine Vereinbarung ähnlich der bei Grundstücksveräußerungen zur Wohnbebauung zu treffen, nach der Innerhalb einer gewissen Frist die Pflicht zur Bebauung mit gewerblichen Anlagen besteht.
Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenhelten
a) Ankauf und Tausch von Grundstücken Im Baugebiet "Schul- und Sportzentrum"
- Vorlagen 612 - 616 -
1. Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf folgender Flächen von der Kevag:
von dem Grundstück Gemarkung Montabaur, Flur 31, Nr. 4235/6 eine noch zu vermessende Tellfläche von 2qm,
das Grundstück Gemarkung Eschelbach, Flur 14, Nr. 30/1300 = 36 qm.
Der Kaufpreis beträgt 35,-- DM/qm; mithin für 38 qm = 1330,-- DM. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
Ratsmitglied Schweizer hat wegen vorübergehender Abwesenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
2. Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat Ist mit dem Kauf des Erbanteils von Herrn Josef Hüblnger, Klrchstr., ^ Montabaur, an dem Grundstück Nr. 4224 ln der Flur 31 der Gemarkung Montabaur
mit einer Größe von 1 964 qm einverstanden.
^ Der Erbteil hat einen Wert von 28 184,-- DM.
Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, Herrn Hüblnger nach Abschluß des Baulandumlegungsverfahrens das Eigentum an dem Baugrundstück Nr. 174 Im Umlegungsgebiet "Himmelfeld I" 2. Abschnitt mit einer voraussichtlichen Größe von 714 qm zum Umlegungspreis zu übertragen.
Das Grundstück hat derzeit einen Wert von 29 274,— DM (41,— DM/qm). Die nach gegenseitiger Aufrechnung verbleibende vorläufige Forderung der Stadt ln Höhe von 1 090,-- DM Ist nach Umschreibung des Eigentums an dem städtischen Baugrundstück auf Herrn Hüblnger fällig und zahlbar.
Eine sich bei der endgültigen Abwicklung des Grundstücksgeschäftes ergebende Flächendifferenz Ist zum Umlegungspreis auszuglelchen.
Die Nebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.
Ratsmitglied Schweizer hat wegen vorübergehender Abwesenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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