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b) Vorlage Nr. 622b
Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung einer Tellfläche von bis zu 200 qm aus dem Baublock Ic durch den Sanierungsträger an die Firma Textllhaus Hlsgen zu.
Der Kaufpreis soll 400,— DM/qm betragen und mit einer Anpassungsklausel versehen werden für den Fall, daß sich bei der Schlußabrechnung der Sanierungsmaßnahme ein höherer Preis ergibt.
Im Kaufvertrag Ist eine Bebauungsverpfllchtung und ein dinglich gesichertes Rückkaufrecht der Stadt zu vereinbaren.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Durchführung des Bauvorhabens ln einem Zug gesichert Ist.
Eine Nutzung als Parkfläche Ist auszuschlleßen.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vor!legen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungssaal verlassen.
Auf Frage von Bürgermeister Mangels erklärt Frau Dipl.-Ing. Frledsam, daß die als vorläufiger Kaufpreis angesetzten 400,— DM/qm aller Voraussicht nach die Obergrenze der Kosten darstellen. Es sei nicht zu erwarten, daß die Kosten darüber hinausgehen. Weiterhin wird auf Frage von Bürgermeister Mangels erklärt, daß die Kosten für die Flächen Im Rathauserwelterungsbau reine Baukosten darstellen. Folglich Ist nicht zu befürchten, daß die Preise für den,unteren Bereich Im Rathauserwelterungsbau erhöht sind, well die Einrichtungen für den
Rathauserwelterungsbau mitzufinanzieren sind.
Punkt 11/1: - ohne Vorlage -
Beratung und Beschlußfassung über den Verkaufspreis von städtischen Grundstücken Im Industriegebiet "Alter Galgen"
Bürgermeister Mangels berichtet, ein potentieller Bewerber städtischer Flächen Im Baugebiet "Alter Galgen" sei von seinen Kaufabsichten zurückgetreten. Der Stadt gegenüber habe er erklärt, die Kaufpreisforderung der Stadt (15,-- DM/qm) sei zu hoch bemessen. Es stelle sich die Frage, ob Im Interesse der Gewerbeansledlung der Preis reduziert werden kann. Bürgermeister Mangels vertritt die Auffassung, die einzige Möglichkeit, aktive Gewerbeansledlung zu betreiben, sei die Gestaltung des Kaufpreises.
Die Verwaltung Ist ln der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung beauftragt worden, den Selbstkostenpreis für diese Flächen (Kaufpreis beim Erwerb plus angemessene Verzinsung) zu ermitteln. Da es sich um Flächen handelt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und damit zu unterschiedlichen Preisen von der Stadt erworben wurden, ergeben sich auch unterschiedliche Selbstkostenpreise. Bel Berücksichtigung der Größe der verschiedenen Flächen ergibt sich ein mittlerer Preis von ca. 11,-- DM/qm.
Der Stadtrat faßt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
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