Akte 
Sitzung 22. Mai 1978
Entstehung
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Setzungen des Bebauungsplanes in anderer Weise Einstellplätze geschaffen wurden.

Um eine Gleichbehandlung zu gewährleistende! es nicht mehr vertretbar, auf den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bestehen. Seine Fraktion schlage daher vor, die Verpflichtung, Einstellplätze unterirdisch zu schaffen, zu streichen. Statt dessen sollte in den Bebauungsplan die Verpflichtung aufgenommen werden, mindestens die Hälfte der zu schaffenden Einstellplätze als Garagen zu bauen. Dabei sollte festgelegt werden, daß die Dächer der Garagen einzugrünen sind.

Bezüglich der Aussage von Dr. Hütte, an anderer Stelle sei ohne Änderung des Bebauungsplanes entgegenjbeiner Festsetzungen darauf verzichtet worden, die Ein­stellplätze unterirdisch anzulegen, erklärt die Verwaltung, daß aus topografischen Gründen bei diesem Bauvorhaben eine Tiefgarage nicht möglich gewesen wäre.

Die von Ratsmitglied Dr. Hütte namens der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Anderungs- wünsche bedürfen einer zeichnerischen Darstellung im Entwurf eines Bebauungsplanes, über den dann in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu entscheiden ist. Bürger­meister Mangels weist darauf hin, daß ohne detaillierte Festsetzungen über den Standort der Garagen im Bebauungsplan selbst die Grundstückseigentümer nur ver­pflichtet seien, pro Wohnungseinheit einen Einstellplatz zu schaffen.

Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 493 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "In der Bäche!"

Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

In Ergänzung zu dem vorliegenden Bebauungsplan wird die Festsetzung getroffen, daß auf den Flächen, die außerhalb der überbaubaren Zonen liegen, Nebenanlagen und Garagen nicht zugelassen werden.

Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 494 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Himmelfeld I" (Umwandlung der Vorbehaltsfläche in Wohnbaugebiet)

Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Himmelfeld I" wird für den Bereich des Grundstückes, das ursprünglich zur Anlage eines Minigolfplatzes vorgesehen war, so geändert, daß in diesem Bereich eine eingeschossige Wohnbebauung mit höchstens 2 Wohneinheiten vorgesehen wird.

Die in der Sitzung vorgetragenen Erläuterungen zum Entwurf des Bebauungsplanes hinsichtlich der überbaubaren Flächen, der baulichen Ausnutzbarkeit und der Dach­gestaltung werden zum Inhalt dieses Beschlusses gemacht. Im übrigen wird auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes im Begründungstext hingewiesen.

Die in der Sitzung vorgetragenen Erläuterungen hinsichtlich der überbaubaren Flächen, der baulichen Ausnutzbarkeit und der Dachgestaltung haben folgenden Inhalt:

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