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Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 6 093 200,-- DM in der Ausgabe auf 6 093 200,-- DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 2 126 300,— DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1 700 000,-- DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
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VII
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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
werden für das Haushaltsjahr wie
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
220 v. H. 270 v. H.
300 v. H. 500 v. H. 12,-- DM
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 60,-- DM
für den zweiten Hund 90,-- DM
für jeden weiteren Hund 120,— DM;
II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 9 998 000,-- DM und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 6 093 200,— DM abschließt;
III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investitionsprogramm für die Jahre 1977 - 1981 mit folgenden Gesamtausgaben
Haushaltsjahr 1977 Haushaltsjahr 1978 Haushaltsjahr 1979 Haushaltsjahr 1980 Haushaltsjahr 1981
242 000,- 897 000,- 024 000,- 399 000,- 095 000,-
DM
DM
DM
DM
DM
Anschließend wird über den Antrag der CDU-Fraktion, 5 000,— DM als Zuschuß für den Ausbau der Altentagesstätte bereitzustellen, entschieden. Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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