Akte 
Sitzung 16. März 1978
Entstehung
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Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 6 093 200,-- DM in der Ausgabe auf 6 093 200,-- DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finan­zierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 2 126 300, DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1 700 000,-- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

werden für das Haushaltsjahr wie

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

220 v. H. 270 v. H.

300 v. H. 500 v. H. 12,-- DM

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 60,-- DM

für den zweiten Hund 90,-- DM

für jeden weiteren Hund 120, DM;

II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 9 998 000,-- DM und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 6 093 200, DM abschließt;

III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz das Investi­tionsprogramm für die Jahre 1977 - 1981 mit folgenden Gesamtausgaben

Haushaltsjahr 1977 Haushaltsjahr 1978 Haushaltsjahr 1979 Haushaltsjahr 1980 Haushaltsjahr 1981

242 000,- 897 000,- 024 000,- 399 000,- 095 000,-

DM

DM

DM

DM

DM

Anschließend wird über den Antrag der CDU-Fraktion, 5 000, DM als Zuschuß für den Ausbau der Altentagesstätte bereitzustellen, entschieden. Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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