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h) Zur Anfrage von Ratsmitglied Stühn bezüglich der zusätzlich veranschlagten Mittel für den Bau der Tiefgarage erklärt Bürgermeister Mangels, es handele sich bei diesen 150 000,— DM um Kosten, die bei der Auftragsvergabe nicht absehbar waren, und zwar um die Kosten für den Kanalanschlußbeitrag und den Beitrag nach der Wassersatzung der Verbandsgemeinde. Außerdem sei ein bisher nicht bekannter Betrag für die Gasleitung zu zahlen. Weiterhin müssen statische Maßnahmen vorfinanziert werden, die aber später zurückzuerstatten sind, wenn auf der Tiefgarage von der Verbandsgemeinde oder Dritten gebaut wird.
i) Ober mögliche Maßnahmen zum Ausbau der Burgstraße soll in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten und beschlossen werden.
J)
Zu der Frage, wie sicher die Zuweisungen des Landes für den Bau des Soldatenheimes sind, erklärt Bürgermeister Mangels, es lägen Zusagen für eine Bezuschussung vor. Zwar seien die Bewilligungsbescheide noch nicht ergangen, dies geschehe jedoch nur nach Baufortschritt.
Nach diesen Ausführungen zum Haushaltsplan stehen drei Anträge zur Abstimmung.
a) Der Antrag von Ratsmitglied Dr. Hütte, zusätzlich 5 000,-- DM für einen Zuschuß zum Ausbau der Altentagesstätte bereitzustellen,
b) der Antrag der SPD-Fraktion, zusätzliche Mittel bereitzustellen für kulturelle Veranstaltungen, um die Eintrittspreise für Jugendliche herabzusetzen,
c) der Antrag der SPD-Fraktion, zusätzliche Mittel für de Stadtranderholung bereitzustellen.
Auf Antrag von Ratsmitglied Stühn wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen. Nach der Sitzungsunterbrechung zieht die SPD-Fraktion ihre beiden Anträge zurück. Ratsmitglied Stühn erklärt aber, daß wegen der Überschreitungen der Kosten für den Bau der Tiefgarage eine Zustimmung zu diesem Haushaltsansatz nicht möglich sei Diese Kosten hätten bereits bei der Auftragsvergabe bekannt sein müssen.
Ratsmitglied Schweizer stellt den Antrag, über die Haushaltsstelle 615.950 gesondert abzustimmen.
Für den Antrag, den Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 615.950 zu streichen, sprechen sich 7 Ratsmitglieder aus. 15 Ratsmitglieder stimmen dagegen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Der Stadtrat faßt mit 16 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß: Der Stadtrat beschließt:
I. aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 9 998 000,— DM in der Ausgabe auf 9 998 000,— DM
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