Akte 
Sitzung 16. März 1978
Entstehung
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Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

Beschluss

Auch in Montabaur nimmt der Anteil des Glases an den Hausabfällen ständig zu. Die Vernichtung von Glasgegen­ständen im Rahmen der wöchentlichen Abfallbeseitigung ist weder zulässig noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Der Bürger ist genötigt, selbst für die Glasbeseitigung Sorge zu tragen.

Der Rat der Stadt Montabaur bittet die Stadtverwaltung daher, den Westerwaldkreis an seine Abfallbeseitigungs­pflicht zu erinnern uhd diesen aufzufordern, analog zur Altpapierbeseitigung regelmäßig stattfindende Altglas­sammlungen durchzuführen.

Sammlungen durchzuführen

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