Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
Beschluss
Auch in Montabaur nimmt der Anteil des Glases an den Hausabfällen ständig zu. Die Vernichtung von Glasgegenständen im Rahmen der wöchentlichen Abfallbeseitigung ist weder zulässig noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Der Bürger ist genötigt, selbst für die Glasbeseitigung Sorge zu tragen.
Der Rat der Stadt Montabaur bittet die Stadtverwaltung daher, den Westerwaldkreis an seine Abfallbeseitigungspflicht zu erinnern uhd diesen aufzufordern, analog zur Altpapierbeseitigung regelmäßig stattfindende Altglassammlungen durchzuführen.
Sammlungen durchzuführen
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