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Nach § 22 Abs. 1 GemHVO soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt so hoch wie die Abschreibungen (Erhaltung der Vermögenssubstanz). Sie muß aber mindestens so hoch sein, daß damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (Mindestzuführung).
Diese Bezugsgrößen zeigen folgende Entwicklung:
Abschreibungen Tilgung von Krediten (netto)
1974
82.981,—
DM
35.955,—
19.304,—
DM
1975
83.986,—
DM
DH
1976
84.500,—
DM
21.849,—
DM
1977
93.050,—
DM
23.600,—
26.b00,—
DM
1978
95.000,—
DM
DM.
Es ist deutlich ablesbar, daß lediglich im Rechnungsjahr 1975 die Ertragslage überdurchschnittlich gut war. In allen anderen Jahren - das Jahr 1973 ausgenommen - lag die Zuführungsrate zwischen Soll-und Mindestzuführung.
Es muß befürchtet werden, daß erstmals in 1978 die Mindestzuführung nicht erwirtschaftet und der Vermögenshaushalt (= Rücklagen) zur Finanzierung der laufenden Ausgaben beitragen muß.
Dies ist zwar ausnahmsweise zulässig, kann aber nicht zum Dauerzustand mit fortschreitendem Substanzverlust werden. Ursächlich für diese Situation ist die unter den allgemeinen Lohn- und Sachkostensteigerungen liegende pauschale jährliche Fortschreibung der Pflegesätze.
Das Altenheim ist eine kostenrechnende Einrichtung, die sich in erster Linie aus kostendeckenden Pflegeentgelten finanzieren muß. Es muß deshalb versucht werden - ähnlich wie im Jahre 1974- - über eine sich an da:: Ergebnis des Jahres 1977 anlegende Selbstkostenrechnung eine ausreichende Erhöhung der gegenwärtigen Sonderpflegesätze zu erreichen.
Die folgende Analyse des Vermögenshaushaltes bestätigt diese Erkenntnis;
207
-
Einnahme/Ausgabeart
Hausha
.tsansätze
Rechnungsergebnis
T97S
1 ^ 7 ^
Vermögenshaushalt
Einnahmen
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
Einnahmen aus Rücklagen/Rückflüsse von Darlehen
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen
26.600,—
70 . 300 ,—
47.350,—
*17.950,—
39.700.—
42.110,—
5.731,—
5.052,—
96.900.—
105.000.—
52.893,—
Ausgaben ?*
Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführung an Rücklagen Investitionen
Tilgung von Krediten
9.600,—
52.000' — 35.300,—
74.900' — 30.100.—
5.868' — 19.446,— 27.579.—
96.900.—
105.000.—
52.893,—
Im Vermögenshaushalt 1978 ist die Anbringung einer Gemeinschaftsantenne für den Altbau zur Verbesserung des Fernsehempfangs mit einem Kostenaufwand von rd. 12.000,— DM und der Anbau eines Gymnastikraumes zur Bewegungstherapie mit einem Kostenvolumen von rd. 40.000,— DM vorgesehen.
Größere Veränderungen bzw. Investitionen sind mittelfristig nicht geplant. Es wurde deshalb auch auf die Aufstellung eines Finanzplanes und eines Investitionsprogrammes verzichtet.
Die Entwicklung des Vermögens, soweit hierüber Aufzeichnungen zu führen sind, und der Schulden ist in den Anlagen zum Haushaltsplan dargestellt.
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