Akte 
Sitzung 16. März 1978
Entstehung
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2C6

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt so hoch wie die Abschreibungen (Erhaltung der Vermögenssubstanz). Sie muß aber mindestens so hoch sein, daß damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (Mindestzuführung).

Diese Bezugsgrößen zeigen folgende Entwicklung:

Abschreibungen Tilgung von Krediten (netto)

1974

82.981,

DM

35.955,

19.304,

DM

1975

83.986,

DM

DH

1976

84.500,

DM

21.849,

DM

1977

93.050,

DM

23.600,

26.b00,

DM

1978

95.000,

DM

DM.

Es ist deutlich ablesbar, daß lediglich im Rechnungsjahr 1975 die Ertragslage überdurchschnittlich gut war. In allen anderen Jahren - das Jahr 1973 ausge­nommen - lag die Zuführungsrate zwischen Soll-und Mindestzuführung.

Es muß befürchtet werden, daß erstmals in 1978 die Mindestzuführung nicht erwirt­schaftet und der Vermögenshaushalt (= Rücklagen) zur Finanzierung der laufenden Ausgaben beitragen muß.

Dies ist zwar ausnahmsweise zulässig, kann aber nicht zum Dauerzustand mit fort­schreitendem Substanzverlust werden. Ursächlich für diese Situation ist die unter den allgemeinen Lohn- und Sachkostensteigerungen liegende pauschale jährliche Fortschreibung der Pflegesätze.

Das Altenheim ist eine kostenrechnende Einrichtung, die sich in erster Linie aus kostendeckenden Pflegeentgelten finanzieren muß. Es muß deshalb versucht werden - ähnlich wie im Jahre 1974- - über eine sich an da:: Ergebnis des Jahres 1977 an­legende Selbstkostenrechnung eine ausreichende Erhöhung der gegenwärtigen Sonder­pflegesätze zu erreichen.

Die folgende Analyse des Vermögenshaushaltes bestätigt diese Erkenntnis;

207

-

Einnahme/Ausgabeart

Hausha

.tsansätze

Rechnungsergebnis

T97S

1 ^ 7 ^

Vermögenshaushalt

Einnahmen

Zuführung vom Verwaltungshaus­halt

Einnahmen aus Rücklagen/Rückflüsse von Darlehen

Einnahmen aus Grundstücksver­käufen

26.600,

70 . 300 ,

47.350,

*17.950,

39.700.

42.110,

5.731,

5.052,

96.900.

105.000.

52.893,

Ausgaben ?*

Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführung an Rücklagen Investitionen

Tilgung von Krediten

9.600,

52.000' 35.300,

74.900' 30.100.

5.868' 19.446, 27.579.

96.900.

105.000.

52.893,

Im Vermögenshaushalt 1978 ist die Anbringung einer Gemeinschaftsantenne für den Altbau zur Verbesserung des Fernsehempfangs mit einem Kostenaufwand von rd. 12.000, DM und der Anbau eines Gymnastikraumes zur Bewegungstherapie mit einem Kostenvolumen von rd. 40.000, DM vorgesehen.

Größere Veränderungen bzw. Investitionen sind mittelfristig nicht geplant. Es wurde des­halb auch auf die Aufstellung eines Finanzplanes und eines Investitionsprogrammes ver­zichtet.

Die Entwicklung des Vermögens, soweit hierüber Aufzeichnungen zu führen sind, und der Schulden ist in den Anlagen zum Haushaltsplan dargestellt.

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