Akte 
Sitzung 23. Februar 1978
Entstehung
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Der Stadtrat beschließt den Rückkauf von 1900 Miteigentumsanteilen an dem Grundstück Nr. 4430/5 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur - Gesamtgröße 6 664 qm - von den Eheleuten Karl Sturm, Alpenweg 5, 7981 Waldburg Bannried, zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 26,-- DM/qm = 49 400,-- DM.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar unmittelbar nach Umschreibung des Eigen­tums im Grundbuch.

Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

Die Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 1978 bereit­zustellen.

b) Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Horressen an die Eheleute Malter Raasch - Vorlage Nr. 469 _

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des Baugrundstückes Nr. 5 in der Flur 12 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von 954 qm an die Eheleute Malter und Berta Raasch, Josefsstraße 38, Koblenz, zu.

Der Kaufpreis beträgt 23,-- DM/qm,

das sind für 954 qm = 21 942 ,-- DM

Hinzu kommen die von der Stadt Montabaur vorfinan­zierten Beiträge für die Kanalisation, die Wasser­versorgung und den Straßenbau in Höhe von 11 758,95 DM

Der Gesamtkaufpreis in Höhe von 33 700,95 DM

ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach

Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Käufer.

Die Veräußerung erfolgt im übrigen zu den allgemein gültigen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Veräußerungsverbot pp.).

c) Ankauf eines Grundstückes im Altstadtbereich - Vorlage Nr. 470 -

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des bebauten Grundstückes im Steinweg Nr. 33 Flur 44, Flurstück 323 = 132 qm durch den Sanierungsträger von den Erben Henrici zum Preise von 72 000,-- DM zu.

Für den Verzicht auf Vermietung des Kaufobjektes wird eine Mietausfallent­schädigung in Höhe von 275,-- DM mtl. vom 1.8.1976 bis 28.2.1978 gezahlt.

Besitz und Nutzung gehen mit Wirkung vom 1. 3. 1978, die Lasten rückwirkend ab 1. 1. 1978, auf den Sanierungsträger über. Die Nebenkosten trägt die Käuferin.

Punkt 11/2: - ohne Vorlage -

Beratung über einen Bauantrag

Die Firma Jakob Böckling, Montabaur, hat die Nutzungsänderung eines Kellerraumes im Wohnhaus Hager, Montabaur, Koblenzer Str. 38, beantragt (Gebäude unterhalb der Arztpraxis Dr. Dinter an der Koblenzer Str.). Es ist beabsichtigt, in diesem Wohn-

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