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II. Nichtöffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung des öffentlichen Teiles in die Sitzung hat der Vorsitzende um Entscheidung über die zusätzliche Aufnahme eines dringlichen Punktes in die Tagesordnung gebeten (Vorlage Nr. 470, Ankauf eines Grundstückes im Altstadtbereich).
Zu diesem Zeitpunkt waren 15 Ratsmitglieder plus Bürgermeister, gleich 16 Stimmberechtigte anwesend. Die Abstimmung über die Aufnahme des Dringlichkeitspunktes in die Tagesordnung erbrachte 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen. Irrtümlich ist man davon ausgegangen, daß für diesen Beschluß die Mehrheit von Zweidrittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich ist. Da dies durch das Abstimmungsergebnis nicht erreicht wurde, kam es zur Zurückstellung dieses Dringlichkeitsantrages
Mittlerweile wurde geklärt, daß für die Entscheidung eines Dringlichkeitspunktes in die Tagesordnung aufzunehmen die Mehrheit von Zweidritteln der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist.
Bei dem aufzunehmenden Tagesordnungspunkt handelt es sich um die Zustimmung des Stadtrates zu einem vom Sanierungsträger abgeschlossenen Kaufvertrag über den Ankauf eines Grundstückes im Altstadtbereich (s. Vorlage Nr. 470). Dieses Grundstück wird dringend für die evtl. Verlegung der Garagenein- und -ausfahrt der geplanten Tiefgarage benötigt. Der durch den Sanierungsträger abgeschlossene Vertrag ist bis zur Zustimmung durch den Stadtrat schwebend unwirksam. Dies begründet auch die Dringlichkeit der Aufnahme in die Tagesordnung, da bis zur nächsten Stadtratsitzung am 16. März 1978 sich die Kaufpreisvorstellungen der Veräußerer nach oben verändern könnten.
Nach ausführlicher Begründung der Dringlichkeit der Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende den Stadtrat gern. § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit zu beraten und zu entscheiden, da über Änderungen der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung abzustimmen ist.
Der Stadtrat ist einstimmig mit der Wiederherstellung der Öffentlichkeit einverstanden.
Dies wird der Öffentlichkeit gegenüber dadurch kundgetan, daß das Hinweisschild auf die Nichtöffentlichkeit der Sitzung für die Dauer dieses Teiles der öffentlichen Sitzung entfernt wird.
Der Stadtrat genehmigt durch einstimmigen Beschluß den von Bürgermeister Mangels vorgetragenen und begründeten Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Die Nichtöffentlichkeit der Sitzung wird wieder hergestellt.
Punkt 11/1: - Vorlagen 468 - 470 -
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Rückkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt von den Eheleuten Karl Sturm - Vorlage Nr. 468 -
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
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