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einen Bebauungsplan aufzustellen. Nachdem jedoch die Bezirksregierung Koblenz vor kurzem der vorgesehenen Baulandverteilung grundsätzlich zugestimmt habe, könne nunmehr mit der Planung begonnen werden und gleichlaufend beide Verfahren sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des speziellen Bebauungsplanes betrieben werden, Hierbei sei allerdings zu beachten, daß der aufzustellende Bebauungsplan nicht vor dem Flächennutzungsplan in Kraft treten kann. Es sei möglich, den Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan in der nächsten Stadtratsitzung zu fassen.
b) Säuberung der Böschung des Gelbaches im Bereich der Karl-Siebert-Straße
Der Bauamtsleiter beantwortet die entsprechende Anfrage des Ratsmitgliedes Stühn (SPD), daß z. Z. u. a. die Waldarbeiter der Stadt eine Säuberung der Böschung des Gelbaches in diesem Bereich durchführen, da für die Waldarbeiter z. Z. keine Einsatzmöglichkeit im Wald bestehe.
c) Schneeräumung auf dem Sportplatz der Stadt Montabaur
Ratsmitglied Schweizer (^3P) fragt nach, wer für die Schneeräumung des Sportplatzes der Stadt Montabaur an der Koblenzer Straße zuständig sei.
Der Vorsitzende erwidert, daß zwar mit dem TuS Montabaur eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen worden sei, jedoch die Unterhaitungs- und Instandsetzungsarbeiten, so auch die Schneeräumung, weiterhin in der Zuständigkeit des Eigentümers, also der Stadt Montabaur, liegen würden.
d) Stellungnahme zur öffentlichen Kritik der SPD Montabaur bezüglich der Sitzungs- praktiken des Stadtrates Montabaur "Zu oft nicht öffentlich"
Der Vorsitzende weist auf eine Veröffentlichung in der Silvesterausgabe der Westerwälder Zeitung hin, worin die SPD Montabaur Kritik an den Sitzungspraktiken des Stadtrates Montabaur übt.
Insbesondere die nachfolgend zitierte Passage vermittele dem unbefangenen Leser dieses Artikels den Eindruck, daß es sich um eine gezielte Anspielung auf in der Vergangenheit liegende Ratsentscheidungen handele: "Die Diskussion machte den Unwillen der SPD darüber deutlich, daß zu oft Angelegenheiten, die alle Bürger betreffen und ihn teuer zu stehen kommen, in nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten werden."
Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß diese Aussage sachlich unrichtig ist. In den bisherigen Ratsitzungen wurden in Ausführung der Gemeindeordnung die entsprechenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher oder öffentlicher Sitzung behandelt.
Er habe mit dem zuständigen Ortsvorsitzenden der SPD in dieser Angelegenheit ein Gespräch geführt. Zur Richtigstellung wolle er nur einen Punkt dieser Unterredung weitergeben. Hinsichtlich der vorerwähnten Passage habe der Ortsvorsitzende ihm erklärt, daß sich diese Aussage nicht speziell auf die unmittelbaren Praktiken des Stadtrates Montabaur beziehen würde, sondern daß sich diese Kritik darauf bezöge, daß der Gesetzgeber keine Möglichkeit läßt, einen Großteil von interessanten Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Die Kritik richtet sich also gegen die enge Auslegung der Gemeindeordnung^ß^ejnland-Pfalz und auch der vom Stadtrat selbst gegebenen Geschäftsordnung, die^Bbratung über gewisse Dinge in öffentlicher Sitzung nicht zulasse. Der Vorsitzende weist weiter darauf hin, daß auf allen Ebenen, die damit befaßt sind, z. Z. darüber diskutiert wird, Ausschußsitzungen zu öffentlichen Sitzungen zu erklären, damit auch eben in dieser
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