- 6 -
Herr Dr. Hütte regt weiterhin an, das Grundstück des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes in den Bebauungsplan aufzunehmen und die entsprechenden Parzellen in den Aufstellungsbeschluß einzubeziehen. Diese Flächen würden für spätere Verkehrserschließungsmaßnahmen benötigt.
Der Absicht eines Bauherren, auch den südlichen Teil des Planungsgebietes zu bebauen, war der Bauausschuß seinerzeit nicht gefolgt. Sollten jedoch im Rahmen der Bürgerbeteiligung derartige Bedenken und Anregungen von Ausschuß und Stadtrat anerkannt werden, ist es möglich, eine entsprechende Verschiebung der Baumasse noch in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für den Bereich der Grundstücke:
Flur 1, Flurstücke 2690/2 tlw., 179/19, 165/6, 80/6, 163/6, 3265/2, 3265/3,
Flur 49, Flurstücke 1, 2/1, 4, 5,23 tlw. Straße, 22 Straße, 21 tlw. Straße, 14
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem vorliegenden Plan gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung"Peterstor II".
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren gemäß den Bestimmungen des BBauG einzuleiten.
;i
vom
978
VII
lg vom 1978 VII
n
1 vom 1978 - VII
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 467 -
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Saubitz-Wurstwiese" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Im Bereich der Flurstücke 49, 50 und 51, Flur 12, wird die überbaubare Fläche so erweitert, daß eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern möglich ist.
Ratsmitglied Hans-Josef Manns hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
*'V0WH
978 VII J
vom
378
/II
Punkt 1/4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ausweisung von Baugrundstücken im Stadtteil Eschelbach
In § 17 des Auseinandersetzungsvertrages zwischen der Stadt Montabaur und der damaligen Gemeinde Eschelbach vom 20. 8. 1971 war vereinbart worden, für das Gelände oberhalb des Friedhofes mit der Flurbezeichnung "Vor dem Baumberg" einen Bebauungsplan aufzustellen. Ratsmitglied Wolf (CDU) bittet die Verwaltung, diese Abmachung nunmehr in die Tat umzusetzen, damit im Stadtteil Eschelbach Baugrundstücke zur Verfügung stünden. In seiner Erwiderung führt der Bauamtsleiter aus, daß im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur diese Fläche ausgewiesen ist. Es sei allerdings nicht möglich, im Vorgriff auf den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde für dieses Gebiet
- 7 -

