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Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 466 -
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Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Peterstor II"
Für einen Teilbereich der Gelbachstraße und der Peterstorstraße hatten in der Vergangenheit zwei Grundstückseigentümer konkrete Bauabsichten geäußert. Die entsprechenden Baugesuche waren seinerzeit zunächst zurückgestellt worden, da die Verkehrsplanung noch nicht abgeschlossen und somit noch kein Gesamteindruck der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich vorhanden war. Aus diesem Grunde wurde eine Veränderungssperre erlassen.
Zwischenzeitlich hat der zuständige Bauausschuß dem vorliegenden Planentwurf zugestimmt und auch schon gewisse grundsätzliche Überlegungen über die Einzelheiten einer späteren Bebauung angestellt.
Vom Stadtrat ist nun die Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu beschließen, wobei noch keinerlei konkrete Einzelheiten des Planinhaltes im einzelnen festzulegen sind.
In der ausführlichen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt werden von seiten der CDU-Fraktion folgende Hinweise bzw. Anregungen gegeben.
Unabhängig davon, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt der konkrete Planinhalt noch nicht festzulegen ist, haben die Beratungen im Bauausschuß ergeben, daß vorläufig eine 3-geschossige Bauweise mit Penthouse vorzusehen ist. Es sollen zunächst in einem maßstabgetreuen Modell die städtebaulichen Auswirkungen dieser geplanten Bauvorhaben bei- Berücksichtigung dieser Bauweise aufgezeigt werden. In diesem Modell ist alternativ auch eine 4-geschossige Bauweise mit Penthouse darzustellen. Ergibt sich dabei, daß eine 4-geschossige Bauweise mit Penthouse keine negativen Auswirkungen nach sich zieht, sollte eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr. Hütte, führt weiter aus, daß die Erschließung des Gebietes durch eine private Stichstraße auf keinen Fall gegenüber der Joseph-Kehrein-Schule erfolgen sollte. Eine Gefährdung der Schulkinder sei in diesem Fall nicht auszuschließen. Eine entsprechende Festlegung solle in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der Vorsitzende erwidert, daß eine private Erschließung nicht in einen Bebauungsplan aufgenommen werden sollte, da hierdurch eine Vorgabe erfolge, die möglicherweise eine künftige bauliche Nutzung beeinträchtigen könne. Es sei im übrigen dem Bauherrn später möglich, an jeder Stelle durch Anlegung einer Toreinfahrt eine Zuwegung zu schaffen, wobei dann natürlich die Sicherheitsbelange der Schulkinder zu berücksichtigen seien.
Herr Dr. Hütte gibt die Anregung der Schulleitung der Joseph-Kehrein-Schule weiter, daß die Bürgersteige an der Gelbachstraße entsprechend breit vorzusehen sind. Im Hinblick auf die große Zahl der Schüler, welche diese Bürgersteige täglich benutzen, sollte unbedingt eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan erfolgen. Der Vorsitzende erwidert, daß eine solche Verbreiterung der Bürgersteige nur zu Lasten der angrenzenden Grundstückseigentümer erfolgen könne und deswegen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet sein müsse. Im übrigen werde die endgültige Festlegung der notwendigen Verkehrsfläche nach Abschluß des Verfahrens der Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplan erfolgen
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