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Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt für seine Fraktion, einen Zuschuß ln Höhe von 40 000,-- DM bereltzustellen. Sollten die erwarteten Zuschüsse nicht fließen, können weitere Zuschüsse der Stadt bis zur Höhe der ungedeckten Kosten gewährt werden.
Ratsmitglied Daubach (SPD) beantragt unter Hinweis auf Berechnungen des Vereinsrings Eschelbach, einen Zuschuß ln Höhe von 50 000,-- DM zu gewähren.
über den weltergehenden Antrag von Ratsmitglied Daubach wird zuerst abgestimmt.
Für die Gewährung eines Zuschusses der Stadt ln Höhe von 50 000,-- DM sprechen sich vier Ratsmltglleder aus bei zwei Stimmenthaltungen und 14 Gegenstimmen.
Sodann wird über den Antrag von Ratsmitglied Dr. Hütte abgestimmt:
Der Stadtrat faßt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur gewährt dem Vereinsring Eschelbach zur Errichtung eines Umkleldehauses am Sportplatz ln Eschelbach einen Zuschuß ln Höhe von 40 000,-- DM. über die Nutzung des Gebäudes, das auf städtischem Grund und Boden errichtet wird, Ist ein langjähriger Nutzungsvertrag zwischen der Stadt und dem Vereinsring abzu- schlleßen. Bel der Zuschußbewllllgung Ist der Stadtrat davon ausgegangen, daß der Westerwaidkreis und der Sportbund ebenfalls Zuschüsse gewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Stadtrat erneut über die Höhe des Zuschusses der Stadt beraten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Im Haushaltsplan 1978 40 000,-- DM bereltzustellen.
Die Verbandsgemelndeverwaltung wird beauftragt, die Unterlagen für die Einreichung des Bauantrages zu erstellen und den Auftrag für die Statik zu vergeben.
Ratsmitglied Wolf (CDU) hat als Mitglied des Vorstandes des Sportvereins Eschelbach an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vor!legen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO nicht teil genommen und den Sitzungssaal verlassen.
Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 460 -
Tellerlaß von Ausbaubeiträgen
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Den Geschwistern Walter und Margot Hlsgen kann ein Nachlaß auf die zu zahlenden Ausbaubeiträge für die Ellsabethenstraße und Sauertalstraße nicht gewährt werden.
Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenhelten
a) Veräußerung einer Fußwegeparzelle Im Stadtteil Eschelbach - Vorlage Nr. 461
Ratsmitglied Daubach (SPD) berichtet, die zur Veräußerung vorgesehene Fußwegeparzelle Nr. 469/1 ln der Flur 10 der Gemarkung Eschelbach könne deshalb nicht veräußert werden, well der Weg für die Brandbekämpfung unerläßlich sei. Außerdem habe der Gemeinderat der ehemals selbständigen Gemeinde Eschelbach beschlossen, daß dieser Weg nicht veräußert werden dürfe.
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