Akte 
Sitzung 26. Januar 1978
Entstehung
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Nichtöffentliche Sitzung

Punkt 11/1: - ohne Vorlage -

Beratung und Beschlußfassung über die Zahlung einer Entschä­digung für die Erstellung einer Stadtchronik

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Stadt gewährt Herrn Walter Kalb eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,-- DM für die Erstellung einer Stadtchronik. Die Zahlung ist zeitlich be­grenzt für die Zeit vom 1. 1. - 31. 12. 1978. Damit soll der mit der Erstellung der Stadtchronik entstehende Aufwand für Reisen und Literaturbeschaffung etc. abgegolten werden. Nach Ablauf eines Jahres erbittet der Stadtrat von Herrn Kalb einen überblick über sein bisheriges Schaffen an der Stadtchronik. Danach behält sich der Stadtrat eine erneute Entscheidung über die finanzielle Entschädigung vor.

Auf Anregung von Stadträtin Hoffmann (CDU) wird sich Bürgermeister Mangels mit Pater Roth in Verbindung setzen und mit ihm ein evtl. Engagement zur Erstellung einer Stadtchronik besprechen.

Erklärung von Bürgermeister Mangels bezüglich der Schweigepflicht der Ratsmitglieder

Bürgermeister Mangels erklärt, er habe nach der Sitzung des Stadtrates vom 15.12.1977 konkrete Anhaltspunkte darüber erhalten, daß einzelne Ratsmitglieder das Ergebnis der Behandlung des Tagesordnungspunktes "Auftragsvergabe für die Tiefgarage" noch am selben Abend bzw. am nächsten Morgen in der Öffentlichkeit preisgegeben hätten. Eine Kritik beziehe sich nicht auf die Mitteilung, daß der Auftrag zum Bau der Tiefgarage vergeben wurde. Vielmehr gehe es darum, daß diese Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis und die Meinungsäußerungen einzelner Ratsmitglieder in der Öffentlichkeit geschildert haben. Dies verstoße gegen die Schweigepflicht der Ratsmitglieder. Er habe ernsthaft erwogen, nach den Bestimmungen der Gemeindeord­nung ein Ordnungsgeld aufzuerlegen.

Der Vorsitzende richtet an die Ratsmitglieder den eindringlichen Appell, künftig ihre Pflichten aus ihrem Mandat bezüglich der Schweigepflicht ernster zu nehmen und derartige Indiskretionen zukünftig zu unterlassen. Es könne zu einer ernsthaften Belastung der Arbeit des Stadtrates führen. Außerdem sehe er sich im Wiederholungs­fälle genötigt, ein Ordnungsgeld zu verhängen.

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Punkt 11/2: - ohne Vorlage -

Aussprache über die Errichtung eines Umkleidehauses am Sport­platz im Stadtteil Eschelbach

Die Verwaltung trägt vor, daß nach den neuesten Mitteilungen der Bau des Umkleide­hauses am Sportplatz in Eschelbach sowohl durch den Westerwaldkreis als auch durch den Sportbund bezuschußt wird. Es besteht in der Diskussion des Stadtrates Einig­keit, daß die Trägerschaft der Baumaßnahme durch die Stadt übernommen wird. Ebenso wird das Raumprogramm akzeptiert. Die Baumaßnahme soll jedoch in Eigenleistung durch den Vereinsring des Stadtteiles Eschelbach durchgeführt werden. Die Stadt beteiligt sich lediglich mit einem Zuschuß, der in erster Linie zur Abgeltung der Materialkosten dienen soll.

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