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abgegeben, das zum Gegenstand hat, die Höhenunterschiede, die auf dem Sportplatz bestehen, auszugleichen und die defekte Drainage auszuwechseln. Die Mehrkosten dafür betragen 40 000,— DM.
Weiterhin wird berichtet, daß sich nunmehr die Möglichkeit ergeben hat, im Jahr 1979 in das Förderungsprogramm des Landes und des Kreises aufgenommen zu werden. Das Land würde 40 % und der Kreis 10 % der Kosten tragen. Dies hätte allerdings die negative Wirkung, daß nicht - wie ursprünglich vorgesehen - die Maßnahme bereits im Jahr 1978 durchgeführt werden kann. Im Stadtrat besteht Übereinstimmung, daß die Maßnahme im Jahr 1979 realisiert werden soll, um in den Genuß der Landes- und Kreiszuschüsse zu kommen. Ebenso besteht Übereinstimmung, daß unter diesen geänderten Gesichtspunkten auch der Ausgleich des Gefälles und die Ausbesserung der Drainage vorgenommen werden soll.
Ratsmitglied Dr. Hütte regt jedoch an, dies mit dem Vorsitzenden des TuS abzustimmen.
Weiterhin hätte eine Beseitigung des Gefälles die Konsequenz, daß die Laufbahn beseitigt werden muß.
5430 Montabaur, 31. Januar 1978
Schriftführer:
Ratsmitglied Roes:
Vorsitzender:
Ratsmitglied Stjühn
tg vom 1978 ' VII
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