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1. In § 4 Abs. 2 Satz 3 werden die Morte
"mit der Mehrheit von Zweidritteln seiner Mitglieder" gestrichen.
2. § 21 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:
"Eine geheime Abstimmung hat in anderen Angelegenheiten dann zu erfolgen, wenn es vom Rat mit der Mehrheit von Zweidritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beschlossen wird".
3. In § 21 Abs. 4 Satz 2 wird das Wort "Bürgermeister" durch das Wort "Vorsitzende" ersetzt.
4. § 26 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
"Als Hilfsmittel für die Fertigung einer Niederschrift ist über den Ablauf jeder Rats- und Ausschußsitzung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) vom Schriftführer eine Tonbandaufzeichnung zu fertigen. Die Tonbandaufzeichnungen über die Ratsitzungen sind dauernd aufzubewahren und unter Verschluß zu halten. Anderen Personen als den in der Sitzung anwesenden Ratsmitgliedern und Beigeordneten darf die Tonbandaufzeichnung nicht zugänglich gemacht werden.
Einzelne Ratsmitglieder können verlangen, daß ihre in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen Ausführungen unmittelbar nach Unterzeichnung der Niederschrift durch die dafür bestimmten Personen (Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder) gelöscht werden."
Punkt 1/10: Antrag der CDU-Fraktion auf die Bezeichnung des Platzes vor dem ehemaligen Konvikt mit dem Namen "Peter-Altmeier-Platz
Ratsmitglied Dr. Hütte beantragt namens seiner Fraktion, den Platz vor dem neuen Gebäude der Kreisverwaltung (ehemaliges Konvikt) mit dem Namen "Peter- Altmeier-Platz" zu versehen. Der Antrag wird wie folgt begründet: Herr Peter Altmeier war als erster Regierungspräsident in Montabaur tätig und hat während dieser Zeit von seinem Amtssitz Montabaur aus maßgeblichen Einfluß auf die Gestaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genommen. Darüber hinaus hat er sich besondere Verdienste um die Stadt erworben, indem er sich für die Stadt Montabaur einsetzte, als er Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz war. Als Beispiel führt Dr. Hütte an, daß sich der verstorbene Ministerpräsident intensiv dafür eingesetzt hat, daß die Umgehungsstraße gebaut und finanziert werden konnte.
Für die SPD-Fraktion erklärt deren Vorsitzender Stühn, auch bei Anerkennung der unbestrittenen Verdienste von Herrn Peter Altmeier sei seine Fraktion gegen die vorgeschlagene Namensgebung. Die SPD-Fraktion sei gegen einen Personenkult. Die Tätigkeit als Regierungspräsident in Montabaur sei kein hinreichender Grund, eine Straße oder einen öffentlichen Platz mit einem Personennamen zu benennen.
Bürgermeister Mangels bestätigt die Aussage von Ratsmitglied Stühn, nach der nicht jeder Name eines Regierungspräsidenten, der in Montabaur gewirkt hat, für die Straßenbezeichnung verwandt werden soll. Er verweist aber darauf, daß der verstorbene Ministerpräsident Altmeier sich gerade um die Stadt Montabaur bleibende Verdienste erworben hat. So sei es seinem Engagement zu verdanken, daß die Stadt Montabaur ein Hallenbad habe.
! von 1978 VII
1 ^.
/om 378 HI
§ vom 1978 . VII
3 ^3
vom
1978
VII
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