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§ 6
Wasserzählung
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler in dem Nebenschacht des Quellschachtes gezählt. Bestehen Bedenken gegen die richtige Zahlung des Wassermessers oder ist dieser stehen geblieben bzw, zeigt er offensichtlich falsch an, so wird von dem Tage dieser Feststellung an der Verbrauch entsprechend des Verbrauches des gleichen Monats des Vorjahres geschätzt. Jede Gemeinde kann auf eigene Kosten den Wassermesser prüfen lassen. Bei festgestellten Abweichungen, wie sie vor aufgeführt sind, kann die Gemeinde Eigendorf verlangen, daß der Wassermesser von der Gemeinde Wirges instandgesetzt bzw. durch einen anderen ersetzt wird. Als Abweichung gilt die Fehlanzeige, die mehr als ^5% ergibt. Der Wassermesser wird von den Beauftragten der vertragschlies- senden Gemeinden gemeinsam verplombt.
§ 7
Wasserpreis
Der Breis je cbm Wasser beträgt 0,06 DM. Der Bürgermeister von Eigendorf bzw. sein Beauftrag*- er stellt den Wasserverbrauch an dem Wassermesser in dem Nebenschacht an jedem Monatsende fest.
Der hierdurch festgestellte Gesamtverbrauch wird der Gemeinde Wirges in Rechnung gestellt und ist innerhalb 4 Vfochen nach Anforderung an die Gemeindekasse in Eigendorf zu zahlen. Kommt die Gemeinde Wirges dieser Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist die Gemeinde Eigendorf berechtigt, die Wasserabgabe nach vorheriger Benachrichtigung der Gemeinde Wirges zu sperren und den Vertrag mit 6 monatiger Frist zu kündigen. Bei eventuellen Einsprüchen oder Reklamationen gegen die Höhe der Rechnungen wird, sobald deren Ergebnis festliegt,ein eventuell notwendiger Ausgleich bei der oder den folgenden Rechnungen vorgenommen.
Im Falle des Eintritts einer anderen Währung wird durch Verhandlung zwischen den vertragschließenden Gemeinden der zu zahlende Wasserpreis neu festgesetzt. Der cbm-Preis kann auch revidiert werden, wenn die allgemeinen Lebenshaltungskosten sich wesentlich erhöhen oder ermäßigen.
§ 8
Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 50 Jahren, gerechnet vom

