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Die Frage, in welche der beiden Gemeinden der Kindergarten kommt, ist an und für sich der Stadt Montabaur egal. Eine höhere Verpflichtung von seiten der Stadt kann allein schon wegen der kostenmäßigen Abwicklung der Auseinandersetzungsverträge nicht angenommen werden.
Sollte Eigendorf eine höhere finanzielle Zusicherung gegeben haben, dann muß von Eigendorf klargelegt werden, woher diese Mittel geholt werden. Aus der Kasse der gemeinsamen Stadt kann es nicht zu einem höheren Zuschuß kommen.
Das Antwortschreiben an das Landratsamt ist zu erweitern um die Bemerkung, daß bei der Genehmigung der Haushaltspläne die Dinge dem Investitionsplan entsprechen müssen und uns vorher noch einmal zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Punkt II/9, ohne Vorlage
Information über den Stand der Planungsmaßnahmen im Schulzentrum
Es ergibt sich, daß für den Ankauf der alleine für die Turnhalle benötigten Grundstücksparzellen ein Betrag von ca. 395*000,-- DM erforderlich sein wird.
Es taucht nun die wohlberechtigte Frage nach der Finanzierung dieses Betrages und den weiteren Ablauf der Verhandlungen auf. Es werden einige Vorschläge gemacht, die von der Erhöhung der Steuerhebesätze (Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock) bis zur Anfrage bei einer Leasing- und Planungsgesellschaft über die Anmietung einer fertigen Turnhalle reichen.
Es bleibt festzuhalten, daß die Landsiedlung beauftragt werden sollte, mit dem Grundstückserwerb für die Stadt Montabaur zu beginnen, da diese Maßnahme infolge des erheblichen Umfanges mit dem vorhandenen Fachpersonal der Stadt nicht durchgeführt werden kann.
Die Überlegungen gehen dahin, einen Zweckverband zwischen dem Kreis und der Stadt zu gründen.
Der Vorsitzende ist sich darüber im klaren, daß es keine erfreuliche Mitteilung an den Rat ist, insbesondere wegen der Dinge, die jetzt der Verwaltung bevorstehen. Er unterstreicht nochmals das Recht des Rates auf jederzeitige Unterrichtung über den neuesten Stand aller Verhandlungen. Die Verwaltung wird jetzt mit den Grundstückseigentümern verhandeln bzw. mit der Landsiedlung Kontakt aufnehmen und diese beauftragen, mit den Eigentümern über den geplanten Grundstückserwerb zu verhandeln.
Weiter bleibt festzuhalten, daß der Vorsitzende dem Landrat gegenüber erklärt hat, daß man nicht erwarten könne, den Baubeginn im Sommer 1972 vorzunehmen, da noch zu viele unbekannte Gesichtspunkte im Raum stehen würden.
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