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Der Stadtrat faßt bei 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Die Entschädigung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses wird wie folgt festgesetzt:
a) Sitzungsgeld je Stunde und Teilnehmer 10,-- DM
b) Sondervergütung für den Vorsitzenden, den juristischen Mitarbeiter und den Bausachverständigen für ihre Tätigkeit außerhalb
der Ausschußsitzungen je Stunde 15,-- DM
Die Stundenentschädigung ist glaubhaft nachzuweisen und durch den Ausschußvorsitzenden zu bestätigen.
Der Beschluß in gleicher Sache vom lß. 11. 1969 (Vorlage Nr. 52) wird aufgehoben.
Punkt 11/7. ohne Vorlage
Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses mit der KreisSparkasse
Ergänzend zu der Information im Hauptausschuß berichtet der Vorsitzende dem Stadtrat über die Besprechung mit dem Herrn Landrat und Herrn Pönitz von der Kreissparkasse wegen des Grundstückstauschs Simet/Marx.
Folgende Absprache wurde getroffen, daß wir als Stadt unter Hergabe eines zinslosen Darlehens der Kreissparkasse diese Kaufgeschäfte vollziehen sollen mit Simet für Schäfer (Ersatzwohnungsbau Siedlungswerk) und im übrigen weiter verhandeln sollen mit Lenaif für die Ersatzbaumaßnahme, daß wir aber nicht für die Grundstücke Marx und Schäfer den Vertrag schuldrechtlich und dinglich abschließen. Für erledigte Maßnahmen gebe es nämlich keine Zuschüsse mehr. Es solle daher hinsichtlich der Grundstücke Marx und Schäfer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Bis zur endgültigen Zusage der finanziellen Unterstützung von Bund oder Land soll das Rechtsgeschäft nicht durchgeführt werden.
Bürgermeister Mangels teilt als Gesprächsergebnis mit den zuständigen Behörden in Koblenz und Mainz mit, daß diese Regelung den bereits gestellten Zuschußanträgen nicht schädlich sei. Der Stand der Verhandlungen ist insoweit gediehen, daß die ernsten Kaufverhandlungen aufgenommen werden können.
Punkt 11/8, ohne Vorlage
Diskussion über den Bau eines Kindergartens in Eigendorf
Aus der Diskussion ergibt sich folgende Zusammenfassung. Die Stadt Montabaur steht dieser Angelegenheit offen gegenüber. Eine solche Verpflichtung wie sie sich aus dem Schreiben des Landratsamtes ergibt, kann sich jedoch aus den bisherigen Abmachungen zwischen den einzelnen Gemeinden nicht ergeben.
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