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Haushattsjahr 1981 Haushattsjahr 1982 Haushattsjahr 1983 Haushattsjahr 1984 Haushattsjahr 1985
6 796 050,— DM
7 113 400,— DM 7 127 000,— dM
2 843 000,— DM
3 836 000,— DM.
Punkt 2: - Vortage Nr. 264 - Anlage Nr. 3
Beratung und Beschtußfassung über die Satzung der Stadt Montabaur über die Reinigung öffentticher Straßen
1 . Anträge
1.1 Ratsmitgtied Dr. Hütte (CDU) beantragt, § 6 Abs. 5 Satz 1 so zu ändern, daß die dort angegebenen Uhrzeiten (in der Zeit vom 1. 4. - 30. 9. bis spätestens 18.00 Uhr, in der Zeit vom 1. 10. - 31. 3. bis spätestens 16.00 Uhr) ersetzt werden durch 19.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Der Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthattung angenommen.
1 .2 Ratsmitgtied Etsner (SPD) beantragt, im § 6 Abs. 5 Satz 1 die Worte
"oder kirchtichen Feiertag" und in § 6 Abs. 6 die Worte "kirchlichen Festen" zu streichen.
Der Antrag wird mit 19 Nein-Stimmen, 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthattung abgetehnt.
1.3 Ratsmitgtied Bächer (SPD) beantragt, durch Änderung des § 8 Abs. 2 zu regetn, daß auf Gehwegen kein Satz zum Streuen verwendet werden darf. Der Antrag wird mit 21 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthattung mehrheitlich abgetehnt.
2. tm Rahmen der Diskussion über den Antrag von Ratsmitgtied Bächer (Verbot des Streuens von Satz auf Gehwegen) beanstandet Ratsmitgtied Widner (SPD), daß Bürgermeister Mangets den Antrag ats "abwegig" bezeichnet hat.
3. Der Stadtrat beschtießt mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung:
Die ats Antage Nr. 3 beigefügte Satzung für die Reinigung der öffenttichen Straßen wird beschtossen. Die mehrheittich beschtossene Änderung des § 6 (5)
1 (statt 18.00 Uhr - 19.00 Uhr und statt 16.00 - 17.00 Uhr) ist zu berücksichtigen.
Punkt 3: Antagen Nm. 4, 5 und 6
Beratung und Beschtußfassung über die Rechtsverordnungen zur Unter- schutzstettung von Denkmatzonen
1. Die Verwattung verweist auf die ats Antage Nr. 4, 5 und 6 beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnungen zur Unterschutzstettung von Denkmatzonen, die die Kreis- verwattung des Westerwatdkreises ats Untere Denkmatpftegebehörde vorgetegt hat.
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