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2. Bürgermeister Mangels verweist darauf, daß die Stadt tedigtich eine Stellungnahme abzugeben hat. Die Entscheidung treffe ietztiich die Denkmaipftegebehörde.
3. Steitungnahmen der Fraktionen :
3.1 Ratsmitgiied Dr. Hütte (CDU) betont, es tiege grundsätzlich wohl im Interesse aller Stadtratsmitglieder, die Altstadt und auch Teile außerhalb des engeren Stadtkerns, die erhaltenswert seien, unter Schutz zu stellen. Allerdings sei die CDU-Fraktion zu der Auffassung gekommen, der von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Weg, durch eine Rechtsverordnung Denkmalzonen auszuweisen, sei nicht der beste Weg. Vielmehr vertrete man die Auffassung, die Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt habe bisher eine sehr gute Wirkung gezeigt. Die CDU-Fraktion halte es für sinnvoller, diese Satzung entsprechend zu erweitern. Der gesamte Bereich des hinteren Rebstockes, Teile der Bahnhofstr. und evtl, auch andere außerhalb dieses Bereichs gelegene Einzelgebäude sollten in die Satzung einbezogen werden. Man sei der Auffassung, die Rechte und die Freiheit des Bürgers sollten nicht unnötig reglementiert und eingeschränkt werden. Neue bürokratische Hemmschwellen sollten nicht entstehen. Aus diesem Grund stimme die CDU-Fraktion gegen den Vorschlag der Unteren Denkmalpflegebehörde bei der Kreisverwaltung.
3.2 Ratsmitglied Widner (SPD) verweist darauf, daß auf Antrag der SPD-Fraktion
im Haupt- und Finanzausschuß ein über die Vorstellungen der Unteren Denkmalpflegebehörde hinausgehender Planentwurf erstellt worden ist. Die SPD-Fraktion '
halte es für wichtig, einen möglichst großen Teil der Stadt als Denkmalzone auszuweisen, um Fehler der Vergangenheit (Abrisse) zu vermeiden. Man wolle keine Blockierung der möglichen Fortentwicklung der Innenstadt. Würde man sich dem Vorschlag seiner Fraktion anschtießen - so Ratsmitglied Widner - wäre die Konsequenz, daß der Rat in den nächsten Jahren zusätzliche Bebauungspläne auf- stetlen müßte, also gestalterisch in den Stadtbereich eingreife. Es sei sehr wichtig, den Eindruck zu vermeiden, durch die Ausweisung der Denkmalzonen könne im Gebiet der Stadt Montabaur nichts mehr unternommen werden. Dies sei gerade nicht der Fall. Die Initiative laufe darauf hinaus, daß sich die Stadt selbst schütze, indem mögliche Abrisse oder Veränderungen nur unter starken Einschränkungen zulässig seien. Insbesondere plädiere die SPD-Fraktion dafür, den Hang zur Alleestr. in die Denkmalzone einzubeziehen. Gleiches gelte für die Tiergartenstr., die Gerichtsstr. und das frühere Haus Kunoth (Konrad- Adenauer-Platz 5). Die SPD-Fraktion wolle einer Verödung der Innenstadt entgegenwirken und verhindern, daß bei Baumaßnahmen rein wirtschaftliche Erwägungen dominierten. Die Weiterentwicklung der Stadt wolle man damit keineswegs verhindern.
Ratsmitglied Widner konkretisiert die Grenzen des Planbereichs, der von dem Alternativvorschlag der SPD-Fraktion erfaßt werden soll, wie folgt:
Im Norden: Von der Eschelbacher Str. über die Alleestr. bis vor das Grundstück Weissenfe Is.
Im Osten: Am Böschungsfuß des Hanges Rebstock, verlaufend bis zum Ende der Bebauung Sauertatstraße, dem Bereich Gebück (obere Hanglage), verlaufend bis jjj
zum Gebäude Finanzamt (einschl.).
Im Süden: Vom Finanzamt, Joseph-Kehrein-Straße, Kolpingstr., hintere Biergasse,
von dort oberhalb des Hauses Kunoth bis zum Steinweg, entlang des Steinweges, M
Freiherr-vom-Stein-Straße, Herzog-Adolf-Straße. u
Im Westen: Tiergartenstr. bis Eschelbacher Str.
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