Akte 
Sitzung 25. November 1981
Entstehung
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Anlage'5 zur Niederschrift

Zw!sehen der Jagdgenossenschaft Montabaur II

- vertreten durch den Jagdvorstand - und

der Stadt Montabaur

- vertreten durch den Bürgermeister -

w!rd aufgrund des Beschlusses der Genossenschaftsversammlung

vom 27. 10. 1981

und

des Stadtrates vom 25. 11. 1981 nachstehende

V_e_r_e_j_n_b_a_r_u_n_g

getroffen:

§ 1

Die Jagdgenossenschaft Montabaur II überträgt die Verwaltung der gesamten Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Stadt Montabaur.

§ 2

Der Reinerlös aus der Jagdnutzung fließt der Stadt Montabaur Die Stadt Montabaur übernimmt ihrerseits die sich aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ergebenden Verpflichtungen ein­schließlich des Wildschadenersatzes. Der verbleibende Betrag ist für

Feld- und Waldwegebau

im Bereich der Jagdgenossenschaft Montabaur II zu verwenden.