Anlage'5 zur Niederschrift
Zw!sehen der Jagdgenossenschaft Montabaur II
- vertreten durch den Jagdvorstand - und
der Stadt Montabaur
- vertreten durch den Bürgermeister -
w!rd aufgrund des Beschlusses der Genossenschaftsversammlung
vom 27. 10. 1981
und
des Stadtrates vom 25. 11. 1981 nachstehende
V_e_r_e_j_n_b_a_r_u_n_g
getroffen:
§ 1
Die Jagdgenossenschaft Montabaur II überträgt die Verwaltung der gesamten Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Stadt Montabaur.
§ 2
Der Reinerlös aus der Jagdnutzung fließt der Stadt Montabaur Die Stadt Montabaur übernimmt ihrerseits die sich aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ergebenden Verpflichtungen einschließlich des Wildschadenersatzes. Der verbleibende Betrag ist für
Feld- und Waldwegebau
im Bereich der Jagdgenossenschaft Montabaur II zu verwenden.

