Akte 
Sitzung 25. November 1981
Entstehung
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§ 5

Für d!e Dauer der Vereinbarung werden die Verwaltungsgeschäfte durch die Verbandsgemeindeverwaltung geführt. Dieser steht der Verwaltungskostenbeitrag nach § 3 Ziffer 3, 2. Halbsatz zu (Nr. 3.1 und Nr. 10 der VV zu § 68 GemO).

mg vom

E.1981

-P.VNi-

Montabaur, den 27. 10. 1981

^3

Für die Stadt Montabaur

(Voge1)

1. Bei geordneter

T

Für die Jagdgenossenschaft

Der * Jagdvorstand

Jagdvorsteher

Jagdvorsteher

Beisitzer

^ :

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